DER WEG ZUR MOBILITÄT

 

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Sie finden auf unserer Homepage Verbandsfahrschulen, die für die speziellen Anforderungen der Fahrschulausbildung von Menschen mit Handicap über Erfahrung und technische Voraussetzungen verfügen.

Zentralvergabe für Aufbauseminare in Berlin
(ASF, ASP, FSF)

Dieser Service ist  für alle Seminarsuchenden kostenlos
und stets unverbindlich!

Erfragen Sie,
welche benötigten technischen Hilfsmittel die Fahrschule besitzt (z.B.  Automatikfahrzeug,
   Gaspedal links, Pedalverlängerungen bei Kleinwüchsigkeit, Handbedienung rechts, links,
   Bedienungselemente für die elektrische Anlage des  Fahrzeuges am Lenkrad, bzw. rechts,
   Lenkrad mit Servolenkung, oder extra verstärkter Servolenkung, Computersteuerung,
   Sprachsteuerung, Fußlenkung usw.)
ob die Fahrschule (einen/mehrere) Fahrlehrer mit spezieller Erfahrung in der Ausbildung
   behinderter Menschen hat
die Ausbildungsmodalitäten
welche Informationen zur Finanzierung der Ausbildung die Fahrschule Ihnen anbieten kann
welche Hilfestellungen für die Beantragung und eventuelle Begutachtungen die Fahrschule
   Ihnen geben kann
ob der Fahrschule ein Gebärdendolmetscher zur Verfügung steht , bzw. einer der Fahrlehrer
   der Fahrschule die Gebärdensprache beherrscht

ob die Fahrschule bereit ist , vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages, mit Ihnen eine
   Sitzprobe im künftigen Ausbildungsfahrzeug zu machen, so dass Sie sich selbst davon
   überzeugen können, mit welchen der möglicherweise für Sie erforderlichen , zusätzlichen
   Hilfsmitteln Sie umgehen könnten oder nicht.

DER WEG ZUM FÜHRERSCHEIN

DER WEG ZUM ERHALT DES FÜHRERSCHEINS
NACH EINGETRAGENER BEHINDERUNG

Die zuständige Behörde prüft Ihre Eignung
zum Führen eines Kraftfahrzeuges und kann
je nach Art und Ausmaß Ihrer Behinderung folgende Gutachten verlangen:

  • ärztliche Gutachten

  • ein medizinisch - psychologisches Gutachten

  • ein technisches Gutachten

  • eine Fahrprobe

Die zuständige Behörde prüft, ob durch die eingetretene Behinderung Ihre Eignung zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges weiterhin gegeben ist, oder durch welche zusätzliche, technische Hilfsmittel sie erhalten bzw. wiederhergestellt werden kann.

Sie kann je nach Art und Ausmaß der eingetretenen Behinderung die folgenden Gutachten von Ihnen verlangen :

  • ärztliche Gutachten

  • eine medizinisch - psychologische Untersuchung

  • ein technisches Gutachten

  • eine Fahrprobe

TIPP  Informieren Sie sich über Finanzierungsmöglichkeiten, bevor Sie ein oder mehrere Gutachten erstellen lassen (sind Sie berufstätig, können z.B. die Gebühren durch den zuständigen Kosten - bzw. Rehabilitationsträger im Rahmen der Kraftfahrzeughilfeverordnung - Schwerbehindertengesetz -  für die notwendigen Gutachten übernommen werden).

DIE BEHINDERTENBEAUFTRAGTE DES FAHRLEHRER-VERBANDES BERLIN EMPFIEHLT:

Wenden Sie sich möglichst noch vor der Beantragung der Fahrerlaubnis bei der Behörde an die Fahrschule Ihrer Wahl. Fahrschulen mit Erfahrung in der Ausbildung behinderter Menschen können Ihnen wertvolle Unterstützung bei der Bewältigung der behördlichen Beantragung und bei eventuellen Begutachtungen geben, so dass Sie unnötige Wege und damit auch Kosten sparen. Sie sind in der Lage, auch Termine für technische Gutachten für Sie zu organisieren.

Aber Vorsicht: Keinen Vertrag mit der Fahrschule abschließen, bevor Sie eine eventuelle Kostenbeteiligung oder Kostenübernahme mit möglichen Kostenträgern besprochen haben.

Kontakt: behindertenreferentin@fahrlehrerverband-berlin.de