Der Weg zur Mobilität

Sie finden auf unserer Homepage Verbandsfahrschulen, die für die speziellen Anforderungen der Fahrschulausbildung von Menschen mit Handicap über Erfahrung und technische Voraussetzungen verfügen.

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Erfragen Sie,

welche benötigten technischen Hilfsmittel die Fahrschule besitzt (z. B. Automatikfahrzeug, Gaspedal links, Pedalverlängerungen

 bei Kleinwüchsigkeit, Handbedienung rechts, links, Bedienungselemente für die elektrische Anlage des  Fahrzeuges am

Lenkrad bzw. rechts, Lenkrad mit Servolenkung oder extra verstärkter Servolenkung, Computersteuerung, Sprachsteuerung, Fußlenkung usw.)

ob die Fahrschule (einen/mehrere) Fahrlehrer mit spezieller Erfahrung in der Ausbildung behinderter Menschen hat

die Ausbildungsmodalitäten

welche Informationen zur Finanzierung der Ausbildung die Fahrschule Ihnen anbieten kann

welche Hilfestellungen für die Beantragung und eventuelle Begutachtungen die Fahrschule Ihnen geben kann

ob der Fahrschule ein Gebärdendolmetscher zur Verfügung steht, bzw. einer der Fahrlehrer der Fahrschule die

Gebärdensprache beherrscht

ob die Fahrschule bereit ist – vor Abschluss eines Ausbildungsvertrags – mit Ihnen eine Sitzprobe im künftigen

Ausbildungsfahrzeug zu machen, so dass Sie sich selbst davon überzeugen können, mit welchen der möglicherweise für Sie erforderlichen, zusätzlichen Hilfsmittel Sie umgehen könnten oder nicht.

Der Weg zum Führerschein

Der Weg zum Erhalt des Führerscheins nach eingetretener Behinderung

Die zuständige Behörde prüft Ihre Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs und kann je nach Art und Ausmaß Ihrer Behinderung folgende Gutachten verlangen:

ärztliche Gutachten

ein medizinisch-psychologisches Gutachten

ein technisches Gutachten

eine Fahrprobe

Die zuständige Behörde prüft, ob durch die eingetretene Behinderung Ihre Eignung zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs weiterhin gegeben ist, oder durch welche zusätzliche, technische Hilfsmittel sie erhalten bzw. wiederhergestellt werden kann.

Sie kann je nach Art und Ausmaß der eingetretenen Behinderung die folgenden Gutachten von Ihnen verlangen:

ärztliche Gutachten

eine medizinisch-psychologische Untersuchung

         ein technisches Gutachten

         eine Fahrprobe

TIPP  Informieren Sie sich über Finanzierungsmöglichkeiten, bevor Sie ein oder mehrere Gutachten erstellen lassen (sind Sie berufstätig, können z. B. die Gebühren durch den zuständigen Kosten- bzw. Rehabilitationsträger im Rahmen der Kraftfahrzeughilfeverordnung – Schwerbehindertengesetz – für die notwendigen Gutachten übernommen werden).

Die Behindertenbeauftragte des Fahrlehrer-Verbands Berlin e. V. empfiehlt

Wenden Sie sich möglichst noch vor der Beantragung der Fahrerlaubnis bei der Behörde an die Fahrschule Ihrer Wahl. Fahrschulen mit Erfahrung in der Ausbildung behinderter Menschen können Ihnen wertvolle Unterstützung bei der Bewältigung der behördlichen Beantragung und bei eventuellen Begutachtungen geben, so dass Sie unnötige Wege und damit auch Kosten sparen. Sie sind in der Lage, auch Termine für technische Gutachten für Sie zu organisieren.

Aber Vorsicht: Keinen Vertrag mit der Fahrschule abschließen, bevor Sie eine eventuelle Kostenbeteiligung oder Kostenübernahme mit möglichen Kostenträgern besprochen haben!

Kontakt: behindertenreferentin@fahrlehrerverband-berlin.de