|
|
DER WEG ZUR MOBILITÄT
|
|
|
|

DOWNLOAD
|
Sie finden auf unserer
Homepage Verbandsfahrschulen, die für die speziellen Anforderungen
der Fahrschulausbildung von Menschen mit Handicap über Erfahrung
und technische Voraussetzungen verfügen.
|
Zentralvergabe für
Aufbauseminare in Berlin
(ASF, ASP, FSF)
Dieser Service ist für alle Seminarsuchenden
kostenlos
und stets unverbindlich!
|
 |
|
Erfragen Sie, |
welche benötigten technischen
Hilfsmittel die Fahrschule besitzt
(z.B. Automatikfahrzeug,
Gaspedal links, Pedalverlängerungen
bei Kleinwüchsigkeit, Handbedienung rechts, links,
Bedienungselemente
für die elektrische Anlage des Fahrzeuges am Lenkrad,
bzw. rechts,
Lenkrad mit Servolenkung, oder extra verstärkter
Servolenkung, Computersteuerung,
Sprachsteuerung, Fußlenkung
usw.) |
ob die Fahrschule (einen/mehrere)
Fahrlehrer mit spezieller Erfahrung in der Ausbildung
behinderter
Menschen hat |
die Ausbildungsmodalitäten |
welche Informationen zur
Finanzierung der Ausbildung die Fahrschule Ihnen anbieten kann |
welche Hilfestellungen für
die Beantragung und eventuelle Begutachtungen die Fahrschule
Ihnen geben kann |
ob der Fahrschule ein Gebärdendolmetscher
zur Verfügung steht , bzw. einer der Fahrlehrer
der Fahrschule
die Gebärdensprache beherrscht |
|
ob die Fahrschule bereit
ist , vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages, mit Ihnen eine
Sitzprobe im künftigen Ausbildungsfahrzeug zu machen, so dass
Sie sich selbst davon
überzeugen können, mit welchen der möglicherweise
für Sie erforderlichen , zusätzlichen
Hilfsmitteln Sie umgehen
könnten oder nicht. |
|
DER WEG ZUM FÜHRERSCHEIN
|
DER WEG ZUM ERHALT DES
FÜHRERSCHEINS
NACH EINGETRAGENER BEHINDERUNG
|
|
Die zuständige Behörde
prüft Ihre Eignung
zum Führen eines Kraftfahrzeuges und kann
je nach Art und Ausmaß Ihrer Behinderung folgende Gutachten
verlangen:
|
Die zuständige Behörde
prüft, ob durch die eingetretene Behinderung Ihre Eignung
zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges weiterhin gegeben
ist, oder durch welche zusätzliche, technische Hilfsmittel
sie erhalten bzw. wiederhergestellt werden kann.
Sie kann je nach Art und Ausmaß der eingetretenen Behinderung
die folgenden Gutachten von Ihnen verlangen :
|
|
TIPP Informieren
Sie sich über Finanzierungsmöglichkeiten, bevor Sie ein
oder mehrere Gutachten erstellen lassen (sind Sie berufstätig,
können z.B. die Gebühren durch den zuständigen Kosten -
bzw. Rehabilitationsträger im Rahmen der Kraftfahrzeughilfeverordnung
- Schwerbehindertengesetz - für die notwendigen Gutachten
übernommen werden). |
|
|
|
|
DIE BEHINDERTENBEAUFTRAGTE
DES FAHRLEHRER-VERBANDES BERLIN EMPFIEHLT:
|
|
Wenden
Sie sich möglichst noch vor der Beantragung der Fahrerlaubnis bei
der Behörde an die Fahrschule Ihrer Wahl. Fahrschulen mit Erfahrung
in der Ausbildung behinderter Menschen können Ihnen wertvolle Unterstützung
bei der Bewältigung der behördlichen Beantragung und bei eventuellen
Begutachtungen geben, so dass Sie unnötige Wege und damit auch Kosten
sparen. Sie sind in der Lage, auch Termine für technische Gutachten
für Sie zu organisieren.
Aber Vorsicht:
Keinen Vertrag mit der Fahrschule abschließen, bevor Sie eine eventuelle
Kostenbeteiligung oder Kostenübernahme mit möglichen Kostenträgern
besprochen haben. |
|
|
|
Kontakt:
behindertenreferentin@fahrlehrerverband-berlin.de |
|
|