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Erfragen Sie,
welche benötigten technischen
Hilfsmittel die Fahrschule besitzt
(z. B. Automatikfahrzeug, Gaspedal links, Pedalverlängerungen
bei Kleinwüchsigkeit, Handbedienung rechts, links, Bedienungselemente
für die elektrische Anlage des Fahrzeuges am
Lenkrad bzw. rechts, Lenkrad mit Servolenkung oder extra verstärkter
Servolenkung, Computersteuerung, Sprachsteuerung, Fußlenkung
usw.)
ob die Fahrschule (einen/mehrere)
Fahrlehrer mit spezieller Erfahrung in der Ausbildung behinderter
Menschen hat
die Ausbildungsmodalitäten
welche Informationen zur
Finanzierung der Ausbildung die Fahrschule Ihnen anbieten kann
welche Hilfestellungen für
die Beantragung und eventuelle Begutachtungen die Fahrschule Ihnen geben kann
ob der Fahrschule ein Gebärdendolmetscher
zur Verfügung steht, bzw. einer der Fahrlehrer der Fahrschule
die
Gebärdensprache beherrscht
ob die Fahrschule bereit
ist – vor Abschluss eines Ausbildungsvertrags – mit Ihnen eine Sitzprobe im künftigen
Ausbildungsfahrzeug zu machen, so dass
Sie sich selbst davon überzeugen können, mit welchen der möglicherweise
für Sie erforderlichen, zusätzlichen Hilfsmittel Sie umgehen
könnten oder nicht. |