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BE, C1E sofern
Klasse C1
vorhanden
ist.
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Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
oder Gutachten BfF sowie eine Bescheinigung eines Arztes
(Betriebs- oder Arbeitsmediziners, Amtsarzt, Arzt einer
BfF) oder Zeugnis eines Augenarztes. |
Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie
eine Bescheinigung eines Arztes (Betriebs- oder Arbeitsmediziners,
Amtsarzt, Arzt einer BfF) oder Zeugnis eines Augenarztes.
Ab 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung
wird wie bei der Ersterteilung verfahren. |