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WELCHE AUFGABEN HAT DER FAHRLEHRER-VERBAND BERLIN e.V.?
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SEIN SATZUNGSMÄßIGER ZWECK
IST u.a.
die Förderung der Verkehrssicherheit in allen gesellschaftlichen
Bereichen
alle Fahrlehrer und Fahrschulinhaber auf freiwilliger Basis
zusammenzuschließen
die Belange der Mitglieder gegenüber Behörden, Technischen
Prüfstellen für den
Kraftfahrzeugverkehr und der Allgemeinheit wahrzunehmen und
für die gewissenhafte Durchführung der für Fahrschulen maßgebenden
gesetzlichen
Bestimmungen Sorge zu tragen
allen Mitgliedern pädagogische Erkenntnisse sowie rechtliche
und technische Neuerungen
zugänglich zu machen und allgemeine Betriebserfahrungen zu vermitteln
die Fortbildung der Mitglieder zu fördern
für die Einhaltung eines lauteren Wettbewerbs unter den
Fahrschulen Sorge zu tragen.
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BERUFSSTÄNDISCHE INTERESSENVERTRETUNG
IM LAND BERLIN
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Der Fahrlehrer-Verband Berlin
e.V. vertritt seine Mitglieder gegenüber der obersten zuständigen
Landesbehörde, zur Zeit die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
sowie gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde und den Technischen
Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr. Weiterhin vertritt
der Fahrlehrer-Verband Berlin e.V. seine Mitglieder bei
allen anderen Verbänden und Institutionen, die im Bereich
der Verkehrssicherheit im Land Berlin tätig sind. Soweit
notwendig vertritt er auch jedes einzelne Mitglied im Rahmen
seines satzungsgemäßen Auftrages.
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DARAUS ERGIBT SICH: |
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Mitwirkung bei der Auslegung und Weiterentwicklung des Fahrlehrerrechts
und hier
insbesondere der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, der Fahrlehrer-Ausbildungsordnung,
der Fahrlehrer-Prüfordnung sowie der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
im
Rahmen der Meinungsbildung im Land Berlin.
Mitwirkung bei der Auslegung und Weiterentwicklung des Fahrerlaubnisrechts
im Rahmen
der Meinungsbildung im Land Berlin.
Mitwirkung bei der
Auslegung und Weiterentwicklung der Durchführung der Fahrerlaubnis-
prüfungen in Berlin zum Wohle der Fahrerlaubnisbewerber, um insbesondere
die
atmosphärischen Rahmenbedingungen ständig zu verbessern, um Prüfängsten
der
Fahrerlaubnisbewerberinnen und Fahrerlaubnisbewerber gemeinsam mit
den Technischen
Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr wirkungsvoll zu begegnen
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BERUFSSTÄNDISCHE INTERESSENVERTRETUNG
AUF BUNDESEBENE |
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Auf Bundesebene wirkt der
Fahrlehrer-Verband Berlin e.V. im Rahmen seiner Mitgliedschaft
in der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. an
der Entstehung und Weiterentwicklung von Gesetzen, Verordnungen
und Bundesempfehlungen zu Verwaltungsvorschriften mit, die
insbesondere das Fahrlehrerrecht mit seinen auf ihm beruhenden
Rechtsverordnungen sowie das Fahrerlaubnisrecht betreffen.
Oberstes Ziel aller Mitwirkung ist die ständige Verbesserung
der Verkehrssicherheit in Verbindung mit der Reduzierung
von Unfallzahlen.
Eine weitere wesentliche
Mitwirkung bezieht sich auf die Sicherung und Konsolidierung
des Berufsstandes. Hierbei wirkt der Fahrlehrer-Verband
Berlin e.V. an der Erstellung von wissenschaftlich fundierten
Ausbildungshilfen für den Berufsstand mit, wie z.B. die
Curricularen Leitfäden Pkw-Ausbildung, Lkw- und Busausbildung
sowie Motorrad-Ausbildung. Des weiteren auch an Ausbildungshilfen
und Prüfungshilfen für den Fahrschüler, wie z.B. den Fahrschüler-Ausbildungspass
und das Info über die praktische Führerscheinprüfung.
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AKTUELLE INFORMATIONEN |
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In einer Welt sich ständig
ändernder Regeln, Verordnungen, Techniken sieht der Fahrlehrer-Verband
Berlin e.V. eine seiner wichtigsten Aufgabe in einer umfassenden
und stets aktuellen Information seiner Mitglieder. Hierzu
erhalten die Mitglieder 12-mal im Jahr die überregionale
Fachzeitschrift "Fahrschule", 4-mal im Jahr die regionale
Fachzeitschrift "Berliner Fahrschul-Rundschau" und je nach
Notwendigkeit zwischen sechs und neun Rundschreiben. Darüber
hinaus erhalten Mitglieder bei Gesetzesänderungen und neuen
Gesetzen bzw. Verordnungen die notwendige Fachlektüre. Für
die Ausbildung der Fahrschüler erhalten unsere Mitglieder
pädagogisch wertvolle Ausbildungshilfen in Form zuvor beschriebener
Leitfäden.
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WETTBEWERB |
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Die Einhaltung eines lauteren
Wettbewerbs ist nicht nur für ein faires Konkurrenzverhalten
notwendig. Auch für den Fahrschüler ist es wichtig, dass
er nicht mit unseriösen und unzulässigen Werbeversprechen
in Fahrschulen gelockt wird. Der Fahrlehrer-Verband Berlin
e.V. hat schon im Jahr 1985 beim damaligen Senator für Wirtschaft
als Landeskartellbehörde Wettbewerbsregeln eintragen lassen,
die natürlich ständig den sich verändernden Bedingungen
angepasst werden müssen.
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FORTBILDUNG |
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Jeder Fahrlehrer ist verpflichtet,
mindestens alle vier Jahre an einer dreitägigen Fortbildung
teilzunehmen. Seminarleiter für Aufbauseminare müssen zusätzlich
ein dreitägiges spezielles, programmbezogenes Fortbildungsseminar
besuchen. Der Fahrlehrer-Verband Berlin e.V. führt als anerkannter
Ausbildungsträger Fortbildungslehrgänge für seine Mitglieder
durch, die nach § 33 a Fahrlehrergesetz anerkannt sind.
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DIE ALLGEMEINE FORTBILDUNG
UMFASST INSBESONDERE |
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die Weiterentwicklung des Straßenverkehrsrechts einschließlich
des Fahrlehrerrechts
die Änderung der
Verhältnisse im Straßenverkehr und im Kraftfahrwesen
Verfahren und Methoden
zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts
verkehrspolitische und umweltpolitische Perspektiven mit
Bezug zum Straßenverkehr und
betriebswirtschaftliche und organisatorische Fragen, die
für den Betrieb einer Fahrschule
von Bedeutung sind.
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DIE FORTBILDUNG FÜR SEMINARLEITER
UND AUFBAUSEMINARE UMFASST INSBESONDERE |
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die Unfallentwicklung im Straßenverkehr und ihre Ursachen
die Verstöße im Straßenverkehr und ihre Ursachen
die Wege zur Beeinflussung von auffälligen Kraftfahrern
und
die Methoden zur Kursleitung und Moderation.
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BERATUNG |
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Der Fahrlehrer-Verband Berlin
e.V. berät seine Mitglieder bei Betriebsübernahmen, beim
Weg in die Selbständigkeit oder bei der Aufgabe der Selbständigkeit.
Er hält Vertragsmuster vor sowie Muster-Arbeitsverträge
mit Begründung für die Gestaltung von Beschäftigungs- und
Anstellungsverhältnissen. Er berät die Mitglieder in allen
Fragen, die sich aus ihrer Tätigkeit oder dem Betrieb ihrer
Fahrschulen ergeben könnten.
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ARBEITSKREISE |
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In zahlreichen Arbeitskreisen
haben Mitglieder des Fahrlehrer-Verbandes Berlin e.V. Gelegenheit,
ihre fachliche Kompetenz einzubringen und sich mit anderen
Kollegen auszutauschen. Dies führt nicht nur zu mehr kollegialem
Zusammenhalt, sondern auch zur Pflege von Spezialinteressen
und zur Vertiefung des eigenen Wissens.
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VERANSTALTUNGEN FÜR KINDER,
BLINDE, SEHBEHINDERTE UND ÄLTERE VERKEHRSTEILNEHMER |
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In Veranstaltungen wie z.B.
"Aktion Toter Winkel" und "Autofahren mit Blinden und Sehbehinderten"
bringen Mitglieder des Fahrlehrer-Verbandes Berlin e. V.
ihr ehrenamtliches, soziales Engagement gegenüber verkehrsschwachen
Gruppen unserer Gesellschaft ein. Des weiteren sind sie
als Verkehrsfachberater der Landesverkehrswacht Berlin tätig.
Auch als Trainer für ältere aktive Verkehrsteilnehmer nach
dem Programm des Deutschen Verkehrssicherheitsrates sind
sie tätig.
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KURSE FÜR UMWELTSCHONENDES
AUTOFAHREN |
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In Berlin sind 14 Mitglieder
des Fahrlehrer-Verbandes Berlin e.V. als geprüfte und zertifizierte
Umwelttrainer nach dem Programm "Fahr und spar mit Sicherheit,
Sicher, wirtschaftlich und umweltschonend fahren" tätig.
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DAS BERUFSTÄNDISCHE VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN
FAHRLEHRERVERSICHERUNG VaG |
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Die Fahrlehrerversicherung
VaG mit Hauptsitz in Stuttgart ist das Versicherungsunternehmen
der deutschen Fahrlehrerschaft. In diesem Unternehmen finden
die Fahrlehrer Bedingungen und Tarife, die auf ihre spezielle
Tätigkeit als Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer abgestellt
sind. Der Fahrlehrer-Verband Berlin e.V. unterhält im Rahmen
seiner Wirtschaftsgesellschaft die Landesagentur Berlin
der Fahrlehrerversicherung VaG.
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BERLINER FAHRSCHULDIENST
GmbH |
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Die Berliner Fahrschuldienst
GmbH ist die Wirtschaftsgesellschaft des Fahrlehrer-Verbandes
Berlin e.V. Zu ihrem Tätigkeitsfeld gehören die Landesagentur
der Fahrlehrerversicherung VaG, die
Zentralvergabestelle,
der Verkauf von Waren und Dienstleistungen.
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GRUPPENVERTRÄGE ZUR ALTERSVERSORGUNG |
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Durch Gruppenverträge mit
der Vereinten sind die Mitglieder des Fahrlehrer-Verbandes
Berlin e.V. beim Abschluss von Lebens- und Krankenversicherungen
jeder Art erheblich finanziell begünstigt. Diese Vergünstigungen
können auch von den Angehörigen unserer Mitglieder in Anspruch
genommen werden.
Nach wie vor besteht auch
der Gruppenvertrag mit der Albingia-Lebensversicherung,
deren Rechtsnachfolger jetzt die Axa-Colonia ist. Die Rechte
aus den Gruppenverträgen unserer Mitglieder bleiben hiervon
unberührt.
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"GUT BETREUT - VERBANDSFAHRSCHULE" |
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Dieser Slogan - in Baden-Württemberg
erfunden - ist auch in Berlin zum Begriff für solide, zuverlässige
Fahrausbildung geworden. Die Mitglieder des Fahrlehrer-Verband
Berlin e.V. erkennt man in der Regel an diesem Zeichen.
Als Mitglied sind Sie berechtigt, das Zeichen "Gut betreut
- Verbandsfahrschule" für Ihre Fahrschulen, Fahrzeuge sowie
Organisationsmittel Ihrer Fahrschule zu nutzen. Es ist unverwechselbar
und wird von den Fahrschülern schnell erkannt. Es steht
für Zuverlässigkeit und Qualität, bedeutet aber auch, dass
sich alle Mitglieder des Fahrlehrer-Verbandes Berlin e.V.
dafür beim Wort nehmen lassen müssen.
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MITGLIED IM VERBAND |
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Zum Verband gehört die große
Gemeinschaft interessierter Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer
sowie Fahrschulinhaberinnen und Fahrschulinhaber, die für
sich in Anspruch nehmen wollen, stets informiert und auf
dem neuesten Stand rechtlicher, technischer und methodisch-didaktischer
Gegebenheiten zu sein. Hinzukommt der Wunsch, an der weiteren
Gestaltung des Berufsstandes aktiv mitzuwirken. Unabhängig
von diesen Kriterien, die sich äußerst positiv auf eine
gewissenhafte und verantwortungsbewusste Ausbildung auswirken,
hat die Mitgliedschaft auch erhebliche finanzielle Vorteile
(Informationen, Gruppenverträge, Fachlektüre etc.). In der
Regel übersteigen die finanziellen Vorteile erheblich die
Aufwendungen des Jahresbeitrages zum Fahrlehrer-Verband
Berlin e.V.
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ALSO SCHNELLSTENS
BEITRETEN,
SOWEIT SIE NOCH NICHT MITGLIED SIND.
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WIR FREUEN UNS AUF IHRE MITARBEIT.
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