Klasse M

Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm3) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als

45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

Vorbesitz:

Mindestalter:

Anmeldung:

Keine Klasse erforderlich

16 Jahre

Frühestens mit 15 1/2 Jahren

Einschluss der Klassen:

Untersuchungen:

Befristet:

Keine

Nur Sehtest

Nein

Ausbildung:

Theoretischer Mindestunterricht:

Zeile

Erwerb
der
Klasse

Vorhandene/r Führerschein/e

Nach der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV

Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO

Nach der ehemaligen Regelung - DDR

Grundstoff*

Klassen-
bezogener
Stoff
*

1

M

Keine Fahrerlaubnis vorhanden

12

2

2

M

Beliebige Klasse

6

2

* Doppelstunden zu je 90 Minuten

Praktischer Mindestunterricht:

Zeile

Erwerb
der
Klasse

Vorhandene/r Führerschein/e

Nach der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV

Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO

Nach der ehemaligen Regelung - DDR

Grundaus-
bildung

Besondere
Ausbildungs-
fahrten

ÜL

AB

NF

1

M

Keine Fahrerlaubnis vorhanden
Keine Bonusregelung

Ja**

Nein

Nein

Nein

*   Fahrerlaubnisse vor dem 01.04.1954 wurden nicht berücksichtigt.
** Keine vorgeschriebene Mindeststundenzahl.

Prüfung:

Theoretische Prüfung
Fragebogen mit 30 Fragen / höchstens 10 Fehlerpunkte zulässig; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.

Praktische Prüfung
Prüfungsstrecke: I. g. O.

Prüfungszeit:
30 Minuten

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