Klasse DE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Vorbesitz

Mindestalter

Anmeldung

Klasse D erforderlich

21 Jahre
20 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung mit Auflagen

Frühestens mit 20 ½  Jahren
bzw. 19 ½  bei Berufskraftfahrerausbildung

Einschluss der Klassen

Untersuchungen

Befristet

D1E, BE sowie C1E sofern Klasse C1
vorhanden ist.

Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeits-
medizinisches Gutachten oder Gutachten BfF sowie eine Bescheinigung eines Arztes (Betriebs- oder Arbeitsmediziners, Amtsarzt, Arzt einer BfF) oder Zeugnis eines Augenarztes.

Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie eine Bescheinigung eines Arztes (Betriebs- oder Arbeitsmediziners
Amtsarzt, Arzt einer BfF) oder Zeugnis eines Augenarztes.
Ab 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

Ausbildung:

Theoretische Ausbildung und Prüfung entfällt

Praktischer Mindestunterricht

Zeile

Erwerb
der
Klasse

Vorhandene/r Führerschein/e

Nach der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV

Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – StVZO

Nach der ehemaligen Regelung-DDR

Grundaus-
bildung

Besondere
Ausbildungs-
fahrten

ÜL

AB

NF

1

DE

FeV

Klasse D1

4

3

1

1

StVZO*

FzF für KOM

*   Fahrerlaubnisse vor dem 01.04.1954 wurden nicht berücksichtigt.

Prüfung:

Praktische Prüfung
Prüfungsstrecke: i. g. O. / a. g. O möglichst unter Einschluss der Autobahn

Prüfungszeit:
70 Minuten

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