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Die auffälligsten
Unterschiede zum alten Fahrerlaubnisrecht:
Führerscheine haben nur noch Kartenformat in Größe einer Scheckkarte
statt bisher sieben gibt es
derzeit 17 Klassen.
Der Führerschein Klasse B (Pkw und kleine Lkw) gilt nur bis
3,5 t
bei allen Pkw- und Lkw-Klassen gilt, dass immer zuerst der Pkw-Führerschein und dann der Lkw-Führerschein erworben
werden kann
werden
Führerscheine für Züge erworben, so gilt, dass immer zuerst der Führerschein
für das Solo-Fahrzeug und dann der
Führerschein
für den Zug erworben werden muss.
Lkw-Führerscheine werden befristet. Inhaber von Lkw-Führerscheinen müssen
regelmäßig Bescheinigungen über ärztliche
Untersuchungen beibringen. das
gilt auch für Besitzer alter Führerscheine, sofern sie das
50. Lebensjahr
vollendet haben. |