Die EU-Führerscheinklassen

Seit dem 1. Januar 1999 wurde auch in Deutschland das europäische Fahrerlaubnisrecht in das nationale Fahrerlaubnisrecht eingebettet. Eingearbeitet wurde Änderungs-Verordnung vom 7. Januar 2004 (ANNEX II) sowie die dritte Änderungs-Verordnung vom 9. August 2004.

Die Klassen A, L, M, S und T können direkt erworben werden. Für die anderen Klassen gilt: immer erst Klasse B, dann entsprechend den Pfeilen.

Zur Beschreibung der Führerscheinklassen bitte die Flächen (Link) anklicken.

   

   
           
               
   

 
               

Klasse S seit dem 01.02.2005

     
     
 

Mofa

Krankenfahrstuhl

Fahrerlaubnisbehörde Öffnungszeiten usw.

Die auffälligsten Unterschiede zum alten Fahrerlaubnisrecht:

Führerscheine haben nur noch Kartenformat in Größe einer Scheckkarte

statt bisher sieben gibt es derzeit 17 Klassen.

Der Führerschein Klasse B (Pkw und kleine Lkw) gilt nur bis 3,5 t

bei allen Pkw- und Lkw-Klassen gilt, dass immer zuerst der Pkw-Führerschein und dann der Lkw-Führerschein erworben

werden kann

werden Führerscheine für Züge erworben, so gilt, dass immer zuerst der Führerschein  für das Solo-Fahrzeug und dann der

Führerschein für den Zug erworben werden muss.

Lkw-Führerscheine werden befristet. Inhaber von Lkw-Führerscheinen müssen regelmäßig Bescheinigungen über ärztliche

Untersuchungen beibringen. das gilt auch für Besitzer alter Führerscheine, sofern sie das 50. Lebensjahr vollendet haben.