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Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
– auch ohne
Tretkurbeln – wenn Ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die
Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h
beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern
unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein. |
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Mindestalter |
Anmeldung |
Untersuchungen |
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15 Jahre
16 Jahre bei Mitnahme
eines Kindes unter 7 Jahren |
Frühestens mit 14 ½
Jahren |
Keine /auch kein Sehtest |
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Vor dem 01.04.1965 geborene
Mofa-Fahrer benötigen keine Prüfbescheinigung. |
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Ausbildung:
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Theoretischer Mindestunterricht |
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Bei Lerngruppen
(nicht mehr als 20 Teilnehmer) |
Bei Einzelerwerbern |
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6 |
Spezieller
Mofaunterricht
(getrennt vom
theoretischen
Unterricht für Fahrerlaubnisbewerber)
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6 |
Teilnahme am klassenspezifischen
Stoff
der Motorrad-Klassen
A, A1, M |
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Praktischer Mindestunterricht |
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In welchem Alter die Prüfung abgelegt
werden darf, ist nicht geregelt. Es empfiehlt sich, den Mofabewerber
erst am 15. Geburtstag zur Prüfung vorzustellen, damit ihm im Fall
des Bestehens der Prüfung gleich die Prüfbescheinigung ausgehändigt
werden kann. |
Prüfung:
Nur
Theoretische Prüfung
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