Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder -  mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur

Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Vorbesitz

Mindestalter

Anmeldung

Keine Klasse erforderlich

18 Jahre

Frühestens mit 17 1/2 Jahren

Einschluss der Klassen

Untersuchungen

Befristet

M, L und S

Nur Sehtest

Nein

Ausbildung:

Theoretischer Mindestunterricht

Zeile

Erwerb
der
Klasse

Vorhandene/r Führerschein/e

Nach der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV

Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – StVZO

Nach der ehemaligen Regelung-DDR

Grundstoff*

Klassen-
bezogener
Stoff
*

1

B

Keine Fahrerlaubnis vorhanden

12

2

2

B

Beliebige Klasse

6

2

* Doppelstunden zu je 90 Minuten

Praktischer Mindestunterricht

Zeile

Erwerb
der
Klasse

Vorhandene/r Führerschein/e

Nach der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV

Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – StVZO

Nach der ehemaligen Regelung-DDR

Grundaus-
bildung

Besondere
Ausbildungs-
fahrten

ÜL

AB

NF

1

B

Keine Fahrerlaubnis vorhanden
Keine Bonusregelung

Ja**

5

4

3

*   Fahrerlaubnisse vor dem 01.04.1954 wurden nicht berücksichtigt.
** Keine vorgeschriebene Mindeststundenzahl.

Prüfung:

Theoretische Prüfung
Fragebogen mit 30 Fragen / höchstens 10 Fehlerpunkte zulässig; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.

Praktische Prüfung
Prüfungsstrecke: i. g. O. / a. g. O möglichst unter Einschluss der Autobahn

Prüfungszeit:
45 Minuten

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