Klasse BE

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und
die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen

Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen

Vorbesitz

Mindestalter

Anmeldung

Klasse B

18 Jahre

Frühestens mit 17 1/2 Jahren

Einschluss der Klassen

Untersuchungen

Befristet

Keine

Nur Sehtest

Nein

Ausbildung:

Praktischer Mindestunterricht

Zeile

Erwerb
der
Klasse

Vorhandene/r Führerschein/e

Nach der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV

Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – StVZO

Nach der ehemaligen Regelung-DDR

Grundaus-
bildung

Besondere
Ausbildungs-
fahrten

ÜL

AB

NF

1

BE

FeV

Klasse B

Ja, aber keine feste Stundenzahl

3

1

1

StVZO*

Kl. 1 im Saarland nach dem 30.11.54 und vor dem 01.10.60

DDR*

Kl. 1 und 4 nach dem 30.11.54 und vor dem 01.04.57
» Kl. 2 nach dem 31.30.57 und vor dem 01.06.82
» Kl. B (beschränkt)

*   Fahrerlaubnisse vor dem 01.04.1954 wurden nicht berücksichtigt.
** Keine vorgeschriebene Mindeststundenzahl.

Prüfung:

Theoretische Prüfung entfällt

Praktische Prüfung
Prüfungsstrecke: i. g. O. / a. g. O möglichst unter Einschluss der Autobahn

Prüfungszeit:
45 Minuten

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