Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem
Anhänger bestehen und
die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit
durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die
Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen
Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen
Vorbesitz
Mindestalter
Anmeldung
Klasse B
18
Jahre
Frühestens mit 17 1/2 Jahren
Einschluss der Klassen
Untersuchungen
Befristet
Keine
Nur Sehtest
Nein
Ausbildung:
Praktischer Mindestunterricht
Zeile
Erwerb
der
Klasse
Vorhandene/r Führerschein/e
Nach der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV
Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
– StVZO
Nach der ehemaligen Regelung-DDR
Grundaus-
bildung
Besondere
Ausbildungs-
fahrten
ÜL
AB
NF
1
BE
FeV
Klasse B
Ja,
aber keine feste Stundenzahl
3
1
1
StVZO*
Kl. 1 im Saarland nach dem 30.11.54
und vor dem 01.10.60
DDR*
Kl. 1 und 4 nach dem 30.11.54 und
vor dem 01.04.57
»
Kl. 2 nach dem 31.30.57 und vor dem 01.06.82
»
Kl. B (beschränkt)
*
Fahrerlaubnisse vor dem 01.04.1954
wurden nicht berücksichtigt. **
Keine vorgeschriebene Mindeststundenzahl.
Prüfung:
Theoretische Prüfung entfällt
Praktische Prüfung Prüfungsstrecke:
i. g. O.
/ a. g. O möglichst unter Einschluss der Autobahn