Klasse A1

Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 jedoch nicht mehr als 125 cm3, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von: a)  80 km/h (bbH) für 16 - 17jährige, und b) unbegrenzt ab 18 Jahre.

Vorbesitz

Mindestalter

Anmeldung

Keine Klasse erforderlich

16 Jahre

Frühestens mit 15 ½  Jahren

Einschluss der Klassen

Untersuchungen

Befristet

M

Nur Sehtest

Nein

Ausbildung:

Theoretischer Mindestunterricht

Zeile

Erwerb
der
Klasse

Vorhandene/r Führerschein/e

Nach der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV

Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – StVZO

Nach der ehemaligen Regelung-DDR

Grundstoff*

Klassen-
bezogener
Stoff
*

1

A1

Keine Fahrerlaubnis vorhanden

12

4

2

A1

Beliebige Klasse

6

4

* Doppelstunden zu je 90 Minuten

Praktischer Mindestunterricht

Zeile

Erwerb
der
Klasse

Vorhandene/r Führerschein/e

Nach der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV

Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – StVZO

Nach der ehemaligen Regelung-DDR

Grundaus-
bildung

Besondere
Ausbildungs-
fahrten

ÜL

AB

NF

1

A1

Keine Fahrerlaubnis vorhanden
Keine Bonusregelung

Ja**

5

4

3

*   Fahrerlaubnisse vor dem 01.04.1954 wurden nicht berücksichtigt.
** Keine vorgeschriebene Mindeststundenzahl.

Prüfung:

Theoretische Prüfung
PC / Bogen mit 30 Fragen / höchstens 10 Fehlerpunkte zulässig; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.

Praktische Prüfung
Prüfungsstrecke: i. g. O. / a. g. O möglichst unter Einschluss der Autobahn

Prüfungszeit:
45 Minuten

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