Klasse A leistungsunbegrenzt

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Vorbesitz

Mindestalter

Anmeldung

Keine Klasse erforderlich

25 Jahre

Frühestens mit 24 ½  Jahren

Einschluss der Klassen

Untersuchungen

Befristet

A1 und M

Nur Sehtest

Nein

Ausbildung:

Theoretischer Mindestunterricht

Zeile

Erwerb
der
Klasse

Vorhandene/r Führerschein/e

Nach der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV

Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – StVZO

Nach der ehemaligen Regelung-DDR

Grundstoff*

Klassen-
bezogener
Stoff
*

1

A unbe-
grenzt

Keine Fahrerlaubnis vorhanden

12

4

2

A unbe-
grenzt

Beliebige Klasse

6

4

* Doppelstunden zu je 90 Minuten

Praktischer Mindestunterricht

Zeile

Erwerb
der
Klasse

Vorhandene/r Führerschein/e

Nach der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV

Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – StVZO

Nach der ehemaligen Regelung-DDR

Grundaus-
bildung

Besondere
Ausbildungs-
fahrten

ÜL

AB

NF

1

A unbe-
grenzt

FeV

Klasse A begrenzt, A1

Ja**

3

2

1

StVZO*

Kl. 1b  » Kl. 2, 3 oder 4 vor dem 1.04.80
» Kl. 1 im Saarland nach dem 30.11.54 und vor dem 01.10.60

DDR*

Kl. 2, 3, 4 nach dem 31.03.57 und vor dem 01.04.80
» Kl. B C, M und B (beschränkt) sowie die Klassen 5,
 „langsamfahrende Fahrzeuge“ und „Kleinkrafträder“ nach
dem 30.11.54 und vor dem 01.04.80

2

A unbe-
grenzt

Kein Vorbesitz vorgeschrieben, ist keine Klasse aus Zeile 1 vorhanden gibt es auch keine Bonusregelung.

Ja**

5

4

3

*   Fahrerlaubnisse vor dem 01.04.1954 wurden nicht berücksichtigt.
** Keine vorgeschriebene Mindeststundenzahl.

Prüfung:

Theoretische Prüfung
PC / Bogen mit 30 Fragen / höchstens 10 Fehlerpunkte zulässig; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.

Praktische Prüfung
Prüfungsstrecke: i. g. O. / a. g. O möglichst unter Einschluss der Autobahn

Prüfungszeit:
60 Minuten

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