Klasse D1

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen, jedoch nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Vorbesitz

Mindestalter

Anmeldung

Klasse B erforderlich

21 Jahre
20 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung mit Auflagen

Frühestens mit 20 ½  Jahren
bzw. 19 ½  bei Berufskraftfahrerausbildung

Einschluss der Klassen

Untersuchungen

Befristet

Keine

Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeits-
medizinisches Gutachten oder Gutachten BfF sowie eine Bescheinigung eines Arztes (Betriebs- oder Arbeitsmediziners, Amtsarzt, Arzt einer BfF) oder Zeugnis eines Augenarztes.

Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie eine Bescheinigung eines Arztes (Betriebs- oder Arbeitsmediziners
Amtsarzt, Arzt einer BfF) oder Zeugnis eines Augenarztes.
Ab 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

Ausbildung:

Theoretischer Mindestunterricht

Zeile

Erwerb
der
Klasse

Vorhandene/r Führerschein/e

Nach der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV

Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – StVZO

Nach der ehemaligen Regelung-DDR

Grundstoff*

Klassen-
bezogener
Stoff
*

1

D1

FeV

Klasse B

6

10

StVZO*

Kl. 1 im Saarland nach dem 30.11.54 und vor dem 01.10.60

DDR*

Kl.1 und 4 nach dem 30.11.54 und vor dem 01.04.57
» Kl. 2 nach dem 31.03.57 und vor dem 01.06.82
» Kl. B (beschränkt)

2

D1

FeV

Klassen C1, C

6

4

StVZO*

Kl. 3, 2

DDR*

Kl. C, CE, B, BE
» Kl. 3 nach dem 30.11.54 und vor dem 01.04.57
» Kl.4 nach dem 31.03.57 und vor dem 01.06.82

* Doppelstunden zu je 90 Minuten

Praktischer Mindestunterricht

Zeile

Erwerb
der
Klasse

Vorhandene/r Führerschein/e

Nach der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV

Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – StVZO

Nach der ehemaligen Regelung-DDR

Grundaus-
bildung

Besondere
Ausbildungs-
fahrten

ÜL

AB

NF

1

D1

FeV

Klasse B oder C1 bis 2 Jahre

41

19

12

7

StVZO*

Kl. 3 bis 2 Jahre

2

D1

FeV

Kl. B oder C1 mehr als 2 Jahre

16

8

4

4

StVZO*

Kl.3 mehr als 2 Jahre
» Kl. 1 im Saarland nach dem 30.11.54 und vor dem 01.10.60

DDR*

Kl. 1 nach dem 30.11.54 und vor dem 01.04.57
» Klasse 2 nach dem 31.03.57 und vor dem 01.06.82

3

D1

FeV

Klasse C bis 2 Jahre

8

8

4

4

StVZO*

Kl. 2 bis 2 Jahre

4

D1

FeV

Klasse C mehr als 2 Jahre

6

4

2

2

StVZO*

Kl.. 2 mehr als 2 Jahre

DDR*

Kl. C, CE » Kl. 2 vor dem 01.04.57
» Kl. 5 nach dem 30.11.54 und vor dem 01.04.80

*   Fahrerlaubnisse vor dem 01.04.1954 wurden nicht berücksichtigt.
** Keine vorgeschriebene Mindeststundenzahl.

Prüfung:

Theoretische Prüfung
PC / Bogen mit 40 Fragen / höchstens 10 Fehlerpunkte zulässig; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.

Praktische Prüfung
Prüfungsstrecke: i. g. O. / a. g. O möglichst unter Einschluss der Autobahn

Prüfungszeit:
75 Minuten

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