Klasse D1E

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Vorbesitz

Mindestalter

Anmeldung

Klasse D1 erforderlich

21 Jahre
20 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung mit Auflagen

Frühestens mit 20 ½  Jahren
bzw. 19 ½  bei Berufskraftfahrerausbildung

Einschluss der Klassen

Untersuchungen

Befristet

BE, C1E sofern
Klasse C1
vorhanden ist
.

Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeits-
medizinisches Gutachten oder Gutachten BfF sowie eine Bescheinigung eines Arztes (Betriebs- oder Arbeitsmediziners, Amtsarzt, Arzt einer BfF) oder Zeugnis eines Augenarztes.

Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie eine Bescheinigung eines Arztes (Betriebs- oder Arbeitsmediziners
Amtsarzt, Arzt einer BfF) oder Zeugnis eines Augenarztes.
Ab 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

Ausbildung:

Theoretische Ausbildung und Prüfung entfällt

Praktischer Mindestunterricht

Zeile

Erwerb
der
Klasse

Vorhandene/r Führerschein/e

Nach der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV

Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – StVZO

Nach der ehemaligen Regelung-DDR

Grundaus-
bildung

Besondere
Ausbildungs-
fahrten

ÜL

AB

NF

1

D1E

FeV

Klasse D1

4

3

1

1

StVZO*

FzF für KOM bis 14 Fahrgastplätze oder 7,5 t zGG

*   Fahrerlaubnisse vor dem 01.04.1954 wurden nicht berücksichtigt.

Prüfung:

Praktische Prüfung
Prüfungsstrecke: i. g. O. / a. g. O möglichst unter Einschluss der Autobahn

Prüfungszeit:
70 Minuten

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