DIE NEUEN EU-FÜHRERSCHEIN-KLASSEN

Zentralvergabe für Aufbauseminare in Berlin
(ASF, ASP, FSF)

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Seit dem 1. Januar 1999 wurde auch in Deutschland das europäische Fahrerlaubnisrecht in das nationale Fahrerlaubnisrecht eingebettet.

Eingearbeitet wurde Änderungs-Verordnung vom 7. Januar 2004 (ANNEX II) sowie die dritte Änderungs-Verordnung vom 9. August 2004.

Die grünen und roten Klassen können direkt erworben werden. Immer erst Klasse B, dann entsprechend den Pfeilen. Zur Beschreibung der Führerscheinklassen bitte die Flächen (Link) anklicken.

                 
                     
           
                     

Klasse S neu
ab 1.02.2005

           

 

           

 

  Mofa
Krankenfahrstuhl
  Fahrerlaubnisbehörde
Öffnungszeiten usw.
     

Die auffälligsten Unterschiede zum alten Fahrerlaubnisrecht:

Führerscheine haben nur noch Kartenformat in Größe einer Scheckkarte

statt bisher sieben gibt es jetzt 17 Klassen.

Der Führerschein Klasse B (Pkw und kleine Lkw) gilt nur noch bis 3,5 t

bei allen Pkw- und Lkw-Klassen gilt, dass immer zuerst der Pkw-Führerschein
    und dann der Lkw-Führerschein erworben werden kann

werden Führerscheine für Züge erworben, so gilt, dass immer zuerst der Führerschein
    für das Solo-Fahrzeug und dann der Führerschein für den Zug erworben werden muss.

Lkw-Führerscheine werden befristet. Inhaber von Lkw-Führerscheinen müssen regelmäßig
    Bescheinigungen über ärztliche Untersuchungen beibringen. das gilt auch für Besitzer alter
    Führerscheine, sofern sie das
50. Lebensjahr vollendet haben.