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Zentralvergabe für
Aufbauseminare in Berlin
(ASF, ASP, FSF)
Dieser Service ist für alle Seminarsuchenden
kostenlos und stets unverbindlich
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Seit dem 1. Januar 1999
wurde auch in Deutschland das europäische Fahrerlaubnisrecht in
das nationale Fahrerlaubnisrecht eingebettet.
Eingearbeitet
wurde Änderungs-Verordnung vom 7. Januar 2004 (ANNEX II) sowie die
dritte Änderungs-Verordnung vom 9. August 2004.

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Die
grünen
und
roten
Klassen können direkt erworben werden. Immer erst Klasse
B, dann entsprechend den Pfeilen.
Zur Beschreibung der Führerscheinklassen
bitte die Flächen (Link) anklicken.
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Die auffälligsten
Unterschiede zum alten Fahrerlaubnisrecht:
Führerscheine haben nur noch Kartenformat in Größe einer Scheckkarte
statt bisher sieben gibt es jetzt 17 Klassen.
Der Führerschein Klasse B (Pkw und kleine Lkw) gilt nur noch bis
3,5 t
bei allen Pkw- und Lkw-Klassen gilt, dass immer zuerst der Pkw-Führerschein
und dann der Lkw-Führerschein erworben werden kann
werden
Führerscheine für Züge erworben, so gilt, dass immer zuerst der Führerschein
für das Solo-Fahrzeug und dann der Führerschein für den Zug erworben
werden muss.
Lkw-Führerscheine werden befristet. Inhaber von Lkw-Führerscheinen müssen
regelmäßig
Bescheinigungen über ärztliche Untersuchungen beibringen. das
gilt auch für Besitzer alter
Führerscheine, sofern sie das
50. Lebensjahr
vollendet haben.

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