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Fragen Sie
Bekannte, Kollegen und Freunde, ob sie eine Fahrschule empfehlen
können.
Informieren Sie sich ausführlich
bei mehreren Fahrschulen
Seriöse Fahrschulen geben auch
telefonisch umfassend alle gewünschten Auskünfte.
Seien sie skeptisch, wenn Fahrschulen
mit extrem niedrigen Nichtbestehensquoten werben.
Diese Zahlen kann niemand nachprüfen!
Seien
Sie skeptisch, wenn Fahrschulen
damit werben, was ihre Fahrlehrer alles nicht tun (z. B.
keine Besorgungen während der Fahrstunde). Fahrlehrer sind nach § 6 Fahrlehrergesetz immer
zur
gewissenhaften Ausbildung verpflichtet. Es muss selbstverständlich sein,
dass Fahrlehrer zu
Lasten eines Fahrschülers keine anderweitigen Tätigkeiten
ausüben.
Beim Preisvergleich lassen
Sie sich nicht von einzelnen hervorgehobenen z.B. extrem
billigen
Grundbeträgen oder Fahrstundenpreisen locken
Achten Sie darauf, ob die Fahrschule
beim Nichtbestehen der Prüfung und weiterer Ausbildung
einen erneuten Grundbetrag oder Teile davon erhebt.
Vergleichen Sie immer alle
Preise im Zusammenhang. Eine Fahrschule ist durch das
Fahrlehrergesetz verpflichtet, Ihnen stets alle Preise zu nennen.
Werden Fahrübungen zu weniger
oder mehr als 45 Minuten angeboten, müssen auch diese
benannt werden.
Pauschalangebote sind unzulässig
und unseriös.
So genannte Vorprüfungsgebühren
dürfen auch nicht erhoben werden. Diese sind mit dem
Grundbetrag abgegolten.
Erhalten Sie in der Fahrschule
bei der Anmeldung Fahrschülerbegleitmaterial wie z.B. einen
Ausbildungspass oder sonstige Leitfäden für die Ausbildung ?
Wird bei der Anmeldung ein
schriftlicher Ausbildungsvertrag geschlossen und werden
die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehändigt?
Sind die Fahrschulfahrzeuge
gepflegt?
Machen die Fahrlehrer/innen
einen freundlichen Eindruck?
Gut betreut - Verbandsfahrschule
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