VERBANDSFAHRSCHULEN

 

VERBANDSFAHRSCHULEN ERKENNT MAN

AN DIESEM ZEICHEN!

 

 

Verbandsfahrschulen und Fahrlehrer/ innen sind stets über den neuesten Stand der sich ständig ändernder Regeln,  Verordnungen und Techniken formiert. Darüber hinaus arbeiten Verbandsfahrlehrerinnen und Verbands-fahrlehrer mit wissenschaftlich fundierten und pädagogisch wertvollen Ausbildungs-hilfen, die Ihnen vom Fahrlehrer-Verband Berlin e.V. in jeweils aktueller Form zur Verfügung gestellt werden.

Zentralvergabe für Aufbauseminare in Berlin
(ASF, ASP, FSF)

Dieser Service ist  für alle Seminarsuchenden kostenlos und stets unverbindlich!

 

VERBANDSFAHRSCHULE IN BERLIN

Charlottenburg Lichtenberg Reinickendorf Treptow
Friedrichshain Marzahn Schöneberg Wedding
Hellersdorf Mitte Spandau Weißensee
Hohenschönhausen Neukölln Steglitz Wilmersdorf
Köpenick Pankow Tempelhof Zehlendorf
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Fahrschulen für die Ausbildung von Gehörlosen und Behinderten

Umland

IST MEIN(E) FAHRLEHRER(IN) VERBANDSFAHRLEHRER(IN)?

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WORAN ERKENNT MAN EINE GUTE FAHRSCHULE?

Fragen Sie Bekannte, Kollegen und Freunde, ob sie eine Fahrschule empfehlen können.

Informieren Sie sich ausführlich bei mehreren Fahrschulen

Seriöse Fahrschulen geben auch telefonisch umfassend alle gewünschten Auskünfte.

Seien sie skeptisch, wenn Fahrschulen mit extrem niedrigen Nichtbestehensquoten werben.
    Diese Zahlen kann niemand nachprüfen!

Seien Sie skeptisch, wenn Fahrschulen damit werben, was ihre Fahrlehrer alles nicht tun (z. B.
    keine Besorgungen während der Fahrstunde). Fahrlehrer sind nach § 6 Fahrlehrergesetz immer
    zur gewissenhaften Ausbildung verpflichtet. Es muss selbstverständlich sein, dass Fahrlehrer zu
    Lasten eines Fahrschülers keine anderweitigen Tätigkeiten ausüben.

Beim Preisvergleich lassen Sie sich nicht von einzelnen hervorgehobenen z.B. extrem billigen
    Grundbeträgen oder Fahrstundenpreisen locken

Achten Sie darauf, ob die Fahrschule beim Nichtbestehen der Prüfung  und weiterer Ausbildung
   einen erneuten Grundbetrag oder Teile davon erhebt.

Vergleichen Sie immer alle Preise im Zusammenhang. Eine Fahrschule ist durch das
    Fahrlehrergesetz verpflichtet, Ihnen stets alle Preise zu nennen.

Werden Fahrübungen zu weniger oder mehr als 45 Minuten angeboten, müssen auch diese
    benannt werden.

Pauschalangebote sind unzulässig und unseriös.

So genannte Vorprüfungsgebühren dürfen auch nicht erhoben werden. Diese sind mit dem
    Grundbetrag abgegolten.

Erhalten Sie in der Fahrschule bei der Anmeldung Fahrschülerbegleitmaterial wie z.B. einen
    Ausbildungspass oder sonstige Leitfäden für die Ausbildung ?

Wird bei der Anmeldung ein schriftlicher Ausbildungsvertrag geschlossen und werden die
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehändigt?

Sind die Fahrschulfahrzeuge gepflegt?

Machen die Fahrlehrer/innen einen freundlichen Eindruck?

Gut betreut - Verbandsfahrschule

CHECKLISTE DER BUNDESVEREINIGUNG DER FAHRLEHRERVERBÄNDE (122 MB)

WIE MÜSSEN FAHRSCHULPREISE AUSGEWIESEN WERDEN?