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Fahrschulen haben gegenüber ihren
Fahrschülern eine Vielzahl von Verpflichtungen
Ausbildungsvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen
Fahrschüler dürfen nur ausgebildet
werden, wenn ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde. Dieser soll
schriftlich abgeschlossen werden und eine Kopie für den Fahrschüler
enthalten. Auch muss der Fahrschüler über die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Fahrschule genauestens informiert sein.
Preisaushang
In der Fahrschule müssen auf
vorgeschriebenen Mustern alle Preise für die Ausbildung ersichtlich
sein.
Ausbildungsbescheinigung
Nach Abschluss der Ausbildung ist dem
Fahrschüler eine Ausbildungsbescheinigung über die theoretische und
praktische Ausbildung auszustellen.
Hat der Fahrschüler die Ausbildung nicht
abgeschlossen, so muss ihm die Fahrschule die durchlaufenen
Ausbildungsteile schriftlich bestätigen.
Ausbildungsnachweis
Weiterhin ist dem Fahrschüler am Ende
der Ausbildung eine Kopie des gesetzlich vorgeschriebenen
Ausbildungsnachweises auszuhändigen. Der Ausbildungsnachweis ist zuvor
dem Fahrschüler zur Unterschrift vorzulegen.
Gesamtrechnung
Zu den Pflichten einer Fahrschule gehört
auch, einem Fahrschüler auf Wunsch eine Gesamtrechnung über die
erhobenen Ausbildungsentgelte der Fahrschule auszuhändigen.
Theoretische und praktische Ausbildung
Die Pflichten der Fahrschulen bezüglich
der
theoretischen und
praktischen
Ausbildung finden Sie
auf den entsprechenden Seiten mit den notwendigen Informationen.
Pflichten
der Fahrschülerinnen und Fahrschüler
Die Pflichten der Fahrschülerinnen und
Fahrschüler sind in den Ausbildungsverträgen und Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Fahrschulen beschrieben. Diese sollten von
den Fahrschülern genauestens durchgelesen werden, damit ihnen und der
Fahrschule kein vermeidbarer Schaden entsteht.
Seitens des Verordnungsgebers ist der
Fahrschüler zum lebenslangen Lernen verpflichtet, damit er stets
seiner Verantwortung im Straßenverkehr gerecht werden kann.
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