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AUSBILDUNGSVERTRAG UND
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN |
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Fahrschüler dürfen
nur ausgebildet werden, wenn ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen
wurde. Dieser soll schriftlich abgeschlossen werden und
eine Kopie für den Fahrschüler enthalten. Auch muss
der Fahrschüler über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Fahrschule genauestens informiert sein.
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PREISAUSHANG |
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In der Fahrschule
müssen auf vorgeschriebenen Mustern alle Preise für die
Ausbildung ersichtlich sein.
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AUSBILDUNGSBESCHEINIGUNG |
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Nach Abschluss der Ausbildung ist dem Fahrschüler eine Ausbildungsbescheinigung
über die theoretische und praktische Ausbildung auszustellen.
Hat der Fahrschüler die Ausbildung nicht abgeschlossen,
so muss ihm die Fahrschule die durchlaufenen Ausbildungsteile
schriftlich bestätigen.
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AUSBILDUNGSNACHWEIS |
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Weiterhin ist dem
Fahrschüler am Ende der Ausbildung eine Kopie des gesetzlich
vorgeschriebenen Ausbildungsnachweises auszuhändigen. Der
Ausbildungsnachweis ist zuvor dem Fahrschüler zur Unterschrift
vorzulegen
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GESAMTRECHNUNG |
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Zu den Pflichten
einer Fahrschule gehört auch, einem Fahrschüler auf Wunsch
eine Gesamtrechnung über die erhobenen Ausbildungsentgelte
der Fahrschule auszuhändigen.
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THEORETISCHE UND PRAKTISCHE
AUSBILDUNG |
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Die Pflichten der
Fahrschulen bezüglich der
theoretischen und
praktischen Ausbildung
finden Sie auf den entsprechenden Seiten.
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PFLICHTEN DER FAHRSCHÜLERINNEN
UND FAHRSCHÜLER |
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Die Pflichten der Fahrschülerinnen und Fahrschüler sind
in den Ausbildungsverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Fahrschulen beschrieben. Diese sollten von den Fahrschülern
genauestens durchgelesen werden, damit ihnen und der Fahrschule
kein vermeidbarer Schaden entsteht.
Seitens des Verordnungsgebers ist der Fahrschüler zum lebenslangen
Lernen verpflichtet, damit er stets seiner Verantwortung
im Straßenverkehr gerecht werden kann.
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