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Umtausch notwendig für
Alle, die 50 Jahre oder
älter sind, müssen ihren alten Führerschein in einen Kartenführerschein
umtauschen, wenn sie:
Lastkraftwagen führen, deren
zulässiges Gesamtgewicht über 7.500 kg liegt oder
Züge mit mehr als 3 Achsen oder Züge über
12 t zulässiger Gesamtmasse.
Züge führen, bei denen das
Gewicht des Zugfahrzeuges mindestens 3.500 kg aber nicht
mehr als 7.500 kg beträgt und die
zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer
als die Leermasse des Zugfahrzeuges ist.
Zum Umtausch benötigen Sie
Ein
Lichtbild neueren Datums
(biometrisch).
Anhand der folgenden Tabelle
können Sie entnehmen, welche neuen Klassen Sie erhalten, wenn Sie Ihren Führerschein
umtauschen.
Ihren alten Führerschein können
Sie ungültig stempeln lassen, so dass Sie ihn zur Erinnerung behalten können.
Ärztliche Untersuchungen bei Ersterwerb
und Verlängerung für Lkw und Bus |