FÜHRERSCHEINUMTAUSCH KLASSE 2

Zentralvergabe für Aufbauseminare in Berlin
(ASF, ASP, FSF)

Dieser Service ist  für alle Seminarsuchenden kostenlos und stets unverbindlich!

UMTAUSCH NOTWENDIG FÜR:

Alle, die 50. Jahre oder älter sind, müssen ihren alten Führerschein in einen Kartenführerschein umtauschen, wenn sie

Lastkraftwagen führen, deren zulässiges Gesamtgewicht über 7.500 kg liegt oder Züge mit
    mehr als 3 Achsen oder Züge über 12 t zulässiger Gesamtmasse
Züge führen, bei denen das Gewicht des Zugfahrzeuges mindestens 3.500 kg aber nicht mehr
   als 7.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als die Leermasse
   des Zugfahrzeuges ist.


ZUM UMTAUSCH BENÖTIGEN SIE:

ein Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm)

Soweit Sie eine ärztliche Bescheinigung sowie ein augenärztliches Zeugnis  Arztes die hierfür vorgeschriebenen Formulare zu besorgen, da nicht alle Ärzte diese vorrätig haben.

Formulare mit Durchschreibekomfort erhalten Sie in Fahrschulen, die Lastkraftwagenfahrer ausbilden. Eine Fahrschule in Ihrer Nähe finden Sie u.a. in den "Gelben Seiten".

Anhand der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche neuen Klassen Sie erhalten,
   wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen.
Ihren alten Führerschein können Sie ungültig stempeln lassen, so dass Sie ihn zur Erinnerung
   behalten können.

ÄRZTLICH UNTERSUCHUNGEN BEI ERSTERWERB UND VERLÄNGERUNG FÜR LKW, BUS UND FZF
 

1. Ärztliche Bescheinigung

3.

1. Ärztliche Bescheinigung

2. Betriebs- oder arbeitsmedizinisches
    Gutachten oder Gutachten BfF

3.

Antrag FL-Klasse C C1 CE C1E D D1 DE D1E FzF
Ersterwerb 1. u. 3. 1. u. 3. 1. u. 3. 1. u. 3. 1., 2.
u. 3.
1., 2.
u. 3.
1., 2.
u. 3.
1., 2.
u. 3.
1., 2.
u. 3.
Verlängerung nach  jeweils
5 Jahren
1. u. 3.

- . -

1. u. 3.

- . -

1. u. 3. 1. u. 3. 1. u. 3. 1. u. 3. 1. u. 3.

Verlängerung ab

50. Geburtstag und dann nach jeweils 5 Jahren

- . -

1. u. 3.

- . -

1. u. 3. 1., 2.
u. 3.
1., 2.
u. 3.
1., 2.
u. 3.
1., 2.
u. 3.

ab 60 Jahre

1., 2.
u. 3.

Fahrerlaubnisbehörde
Öffnungszeiten usw.