Führerscheinumtausch Klasse 3

Kein Umtausch notwendig für

Führerscheine zum Führen von Motorrädern » Leichtkrafträdern und Kleinkrafträdern » Personenkraftwagen » Lastkraftwagen bis 7.500 kg zulässiges Gesamtgewicht und Züge bis zu 3 Achsen und höchstens 18.500 kg Zuggewicht unter Berücksichtigung des Zugfahrzeuges von höchstens 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse (ausgenommen derjenigen, die unter die 50-Jährigen-Regelung fallen), müssen zurzeit nicht in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht werden.

Umtausch notwendig für

Führerscheinbesitzer/innen, die 50 Jahre oder älter sind. Diese müssen ihren alten Führerschein in einen Kartenführerschein umtauschen, wenn sie:

Züge führen, bei denen das Gewicht des Zugfahrzeuges mindestens 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg beträgt und das

 Zuggewicht höher als 12.000 kg ist oder die zulässige Gesamtmasse des Anhängers bei einem solchen Zug größer als die

Leermasse des Zugfahrzeuges ist.

Lastkraftwagen führen, deren zulässiges Gesamtgewicht über 7.500 kg liegt oder Züge mit mehr als 3 Achsen oder Züge

über 12 t.

Motorradfahrer müssen, wenn Sie noch im Besitz eines Führerscheines der Klasse 1a sind, ihren Führerschein umtauschen, wenn Sie nach mindestens zweijährigem Besitz der Klasse 1a unbeschränkte Motorräder (Klasse A unbeschränkt) fahren möchten.

Beim Untausch erhalten Sie die neuen Klassen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung

B, BE, C1, C1E, M und L und sofern Ihre alte Fahrerlaubnis vor dem 01.04.80 erteilt wurde, auch noch A1. Diese Klassen werden unbefristet und ohne Beibringung ärztlicher Zeugnisse oder Gutachten erteilt.

Auf Antrag und Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft mit wird auch die Klasse T erteilt. Zugmaschinen und Züge der Land- oder Forstwirtschaft bis 60 km/h.

Zum Umtausch benötigen Sie

Ein Lichtbild neueren Datums (biometrisch).

» Personalausweis oder Reisepass » Ihren Führerschein » Geld für Gebühren.

Auf Antrag wird zusätzlich die Klasse CE 79 erteilt
Diese Klasse gilt für:

Züge mit höchstens drei Achsen und mehr als 12.000 kg bis höchstens 18.500 kg unter Berücksichtigung des Gewichts des

 Zugfahrzeugs von höchstens 7.500 kg.

Züge mit höchstens drei Achsen unter Berücksichtigung des Gewichts des Zugfahrzeugs von höchstens 7.500 kg bei denen

das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges ist.

Hierzu benötigen Sie zusätzlich

  Eine ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung zum Führen von Lkw / Zügen

  und ein augenärztliches Zeugnis.

Ärztliche Untersuchungen für CE 79

1. Bescheinigung über die ärztliche  Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung

2. Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nummer 2 der Fahrerlaubnisverordnung

3. Betriebs- oder arbeitsmedizinisches  Gutachten oder Gutachten BfF

Antrag FE-Klasse

Ersterwerb

Verlängerung nach  jeweils 5 Jahren

Verlängerung ab 50. Geburtstag und dann nach jeweils 5 Jahren

C

CE 79, CE

C1E

D

1. und 2.

1. und 2.

1. und 2.

1., 2. u. 3.

- . -

1. und  2.

- . -

1. und  2.

1. und 2.

- . -

1. und 2.

1., 2. u. 3.

D1

DE

DE

D1E

FZF

1., 2. u. 3.

1., 2. u. 3.

1., 2. u. 3.

1., 2. u. 3.

1., 2. u 3.

1. und 2.

1. und  2.

1. und  2.

1. und  2.

1. und  2.

1., 2.

und 3.

1., 2.

und 3.

1., 2.

u. 3.

1., 2.

und 3.

ab 60 Jahre

1., 2. und 3.

Fahrerlaubnisbehörde Öffnungszeiten usw.