FÜHRERSCHEINUMTAUSCH KLASSE 3

 

Zentralvergabe für Aufbauseminare in Berlin
(ASF, ASP, FSF)

Dieser Service ist  für alle Seminarsuchenden kostenlos und stets unverbindlich!

KEIN UMTAUSCH NOTWENDIG FÜR:

Führerscheine zum Führen von Motorrädern » Leichtkrafträdern und Kleinkrafträdern » Personenkraftwagen » Lastkraftwagen bis 7.500 kg zulässiges Gesamtgewicht und Züge bis zu 3 Achsen und höchstens 18.500 kg Zuggewicht unter Berücksichtigung des Zugfahrzeuges von höchstens 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse (ausgenommen derjenigen, die unter die 50jährigen Regelung fallen), müssen zur Zeit nicht in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht werden


RECHTZEITIGER UMTAUSCH NOTWENDIG FÜR:

Führerscheinbesitzer/innen, die  50. Jahre oder älter sind. Diese müssen ihren alten Führerschein in einen Kartenführerschein umtauschen, wenn sie

Züge führen, bei denen das Gewicht des Zugfahrzeuges mindestens 3.500 kg aber nicht mehr
   als 7.500 kg beträgt und das Zuggewicht höher als 12.000 kg ist oder die zulässige Gesamt-
   masse des Anhängers bei einem solchen Zug größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges
   ist.
Lastkraftwagen führen, deren zulässiges Gesamtgewicht über 7.500 kg liegt oder Züge mit
   mehr als 3 Achsen oder Züge über 12 t.

 

Motorradfahrer müssen, wenn Sie noch im Besitz eines Führerscheines der Klasse 1a sind, ihren Führerschein umtauschen, wenn Sie nach mindestens zweijährigem Besitz der Klasse 1a unbeschränkte Motorräder (Klasse A unbeschränkt) fahren möchten.

 
BEIM UMTAUSCH ERHALTEN SIE DIE NEUEN KLASSEN DER FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG:

B, BE, C1, C1E, M und L und sofern Ihre alte Fahrerlaubnis vor dem 1.4.80 erteilt wurde, auch noch A1. Diese Klassen werden unbefristet und ohne Beibringung ärztlicher Zeugnisse oder Gutachten erteilt.

Auf Antrag und Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft mit wird auch die Klasse T erteilt. Zugmaschinen und Züge der Land- oder Forstwirtschaft bis 60 km/h.

 
ZUM UMTAUSCH BENÖTIGEN SIE:

ein Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm)
  » Personalausweis oder Reisepass » Ihren Führerschein » Geld für Gebühren

 
Auf Antrag wird zusätzlich die Klasse CE 79 erteilt.
Diese Klasse gilt für

Züge mit höchstens drei Achsen und mehr als 12.000 kg bis höchstens 18.500 kg unter
   Berücksichtigung des Gewichts des Zugfahrzeugs von höchstens 7.500 kg.
Züge mit höchstens drei Achsen unter Berücksichtigung des Gewichts des Zugfahrzeugs von
   höchstens 7.500 kg bei denen das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die
   Leermasse des Zugfahrzeuges ist.
 
HIERZU BENÖTIGEN SIE ZUSÄTZLICH:

» eine ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung zum Führen von Lkw/Zügen (kann vom Hausarzt erstellt werden) » und ein augenärztliches Zeugnis.

Formulare mit Durchschreibekomfort erhalten Sie in Fahrschulen, die Lastkraftwagenfahrer ausbilden. Eine Fahrschule in Ihrer Nähe finden Sie u.a. in den "Gelben Seiten".

ÄRZTLICH UNTERSUCHUNGEN FÜR CE 79
 

1. Ärztliche Bescheinigung

3. Bescheinigung eines Arztes
    (Betriebs- oder Arbeitsmediziners,
    Amtsarzt, Arzt einer BfF) oder
    Zeugnis eines Augenarztes
.

1. Ärztliche Bescheinigung

2. Betriebs- oder arbeitsmedizinisches
    Gutachten oder Gutachten BfF

3. Bescheinigung eines Arztes
    (Betriebs- oder Arbeitsmediziners,
    Amtsarzt, Arzt einer BfF) oder
    Zeugnis eines Augenarztes.

Antrag FL-Klasse C1 CE 79,
CE
C1E D D1 DE D1E FzF

Ersterwerb

1. u. 3. 1. u. 3. 1. u. 3. 1., 2.
u. 3.
1., 2.
u. 3.
1., 2.
u. 3.
1., 2.
u. 3.
1., 2.
u. 3.

Verlängerung
nach  jeweils
5 Jahren

- . -

1. u. 3.

- . -

1. u. 3. 1. u. 3. 1. u. 3. 1. u. 3. 1. u. 3.

Verlängerung ab

50. Geburtstag und dann nach jeweils 5 Jahren

1. u. 3.

- . -

1. u. 3. 1., 2.
u. 3.
1., 2.
u. 3.
1., 2.
u. 3.
1., 2.
u. 3.

ab 60 Jahre

1., 2.
u. 3.

Fahrerlaubnisbehörde
Öffnungszeiten usw.