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Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften: Hubraum nicht
mehr als 50cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, maximale Nutzleistung
nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder maximale
Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse
nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle
von Elektrofahrzeugen.