Die Kosten einer Führerscheinausbildung
ergeben sich aus der Summe der fahrschulfremden Kosten sowie
der Summe der Fahrschulkosten.
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FAHRSCHULFREMDE KOSTEN: |
Lichtbild, Sehtest, Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen
am Unfallort |
Gebühren für den Fahrerlaubnisantrag bei der Behörde |
Gebühren der Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr |
KOSTEN DER FAHRSCHULE: |
der Grundbetrag |
Zentralvergabe für
Aufbauseminare in Berlin
(ASF, ASP, FSF)
Dieser Service ist für alle Seminarsuchenden
kostenlos und stets unverbindlich!
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die Fahrstunden |
die besonderen Ausbildungsfahrten |
das Vorstellungsentgelt zur Prüfung |
das Lehrmaterial |
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FAHRSCHULPREISE: |
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Jede Fahrschule bildet ihre Preise in eigener Verantwortung.
Die Fahrschulentgelte müssen in den Geschäftsräumen der
Fahrschule zusammen mit den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
deutlich sichtbar ausgehängt und für jeden Interessenten
leicht einsehbar sein. Die Preisliste muss dem dafür amtlich
vorgeschriebenen Vordruck entsprechen.
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So müssen Fahrschulpreise ausgewiesen werden: |
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Preisaushang
nach § 19 Fahrlehrergesetz
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..................................................................................................................... |
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Klasse
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Klasse
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Grundbetrag
für
die allgemeinen Aufwendungen einschließlich
des theoretischen Unterrichts
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€
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€
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bei Nichtbestehen der theoretischen
Prüfung und weiterer Ausbildung
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€
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€
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Vorstellungsentgelte*
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- theoretische Prüfung
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/€
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€
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- praktische Prüfung (komplett)
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€
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€
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bei Teilprüfung**
- nur praktisches Fahren
und
Grundfahraufgaben
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€
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€
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- nur Abfahrtkontrolle /
Handfertigkeiten***
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€
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€
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- nur Verbinden und Trennen
von
Fahrzeugen
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€
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€
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Fahrstunde
(zu je 45 Minuten)
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Besondere Ausbildungsfahrten
(zu
je 45 Minuten)
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€
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€
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- auf Bundes- oder Landstraßen
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€
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€
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- auf Autobahnen
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€
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€
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- bei Dämmerung und Dunkelheit
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€
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€
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Unterweisung am Fahrzeug
(zu
je 45 Minuten)**
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€
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€
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*)
Die amtlichen Gebühren für die
Prüforganisationen werden
von diesen zusätzlich erhoben und können in
dieser Fahrschule eingesehen werden.
**)
nur für die Klassen BE, C1, C1E,
C, CE, D1,
D1E, D, DE
und T
***)
gilt nicht für B
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Grundbetrag bei Mehrfach-Klassen
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Klassen_____ |
€
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Klassen_____ |
€ |
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Seminare
- Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
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€
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€
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- Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP)
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€
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€
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Mofa-Ausbildungskurs
Nach § 5 Abs. 2 FeV
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€
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€
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€
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€
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Bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
beachten!
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GRUNDBETRAG: |
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Im "Grundbetrag" sind
die allgemeinen Aufwendungen des Fahrschulbetriebs sowie
des theoretischen
Unterrichts einschließlich aller notwendigen theoretischen
Vorprüfungen enthalten. Je nach angebotener Dienstleistung
(z.B. Öffnungszeiten der Fahrschule, Anzahl der theoretischen
Unterrichte je Woche) kann der Grundbetrag sehr unterschiedlich
sein.
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FAHRSTUNDEN |
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Im Preis "Fahrstunde"
sind enthalten: |
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die Fahrstunde zu 45 Minuten (werden Übungsfahrten geringerer
oder längerer Dauer
angeboten, müssen sie von dem 45-Minutenpreis abgeleitet werden)
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die praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung
technischer Mängel
(soweit vorgeschrieben) |
die Fahrstundenpreise für die besonderen Ausbildungsfahrten
sind in der Regel wegen
der höheren Kilometerleistungen deutlich teurer als die normalen Fahrstunden. |
VORSTELLUNGSENTGELT ZUR PRÜFUNG: |
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Im Preis "Vorstellungsentgelt zur Prüfung" ist die
Bereitstellung eines Prüfungsfahrzeuges (Ausbildungsfahrzeug)
mit einem Fahrlehrer für die unbestimmte Dauer der Zeit
für die praktische Fahrerlaubnisprüfung am Prüfungstag enthalten.
Je nach angestrebter Führerscheinklasse verändern sich die
fahrschulfremden Kosten, aber auch die Fahrschulkosten.
So müssen z. B. bei den Lkw-Klassen ärztliche Bescheinigungen
und augenärztliche Zeugnisse oder Gutachten zusätzlich erbracht
werden.
Auch die besonderen Ausbildungsfahrten sind in ihrer
Anzahl je nach Klasse und Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
unterschiedlich geregelt.
Die Erfahrung hat gezeigt: Vorsicht
mit sogenannten Dumpingangeboten. Niemand kann
zaubern. Unter dem Strich wird abgerechnet und dort kommen
bei Fahrschulen mit Dumpingpreisen häufig höhere Gesamtkosten
zustande.

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