AUSBILDUNGSKOSTEN


KOSTEN EINER FÜHRERSCHEINAUSBILDUNG

Die Kosten einer Führerscheinausbildung ergeben sich aus der Summe der fahrschulfremden Kosten sowie der Summe der Fahrschulkosten.
 
FAHRSCHULFREMDE KOSTEN:
Lichtbild, Sehtest, Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Gebühren für den Fahrerlaubnisantrag bei der Behörde
Gebühren der Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr

KOSTEN DER FAHRSCHULE:
der Grundbetrag

Zentralvergabe für Aufbauseminare in Berlin
(ASF, ASP, FSF)

Dieser Service ist  für alle Seminarsuchenden kostenlos und stets unverbindlich!

die Fahrstunden
die besonderen Ausbildungsfahrten
das Vorstellungsentgelt zur Prüfung
das Lehrmaterial  

FAHRSCHULPREISE:

Jede Fahrschule bildet ihre Preise in eigener Verantwortung. Die Fahrschulentgelte müssen in den Geschäftsräumen der Fahrschule zusammen mit den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" deutlich sichtbar ausgehängt und für jeden Interessenten leicht einsehbar sein. Die Preisliste muss dem dafür amtlich vorgeschriebenen Vordruck entsprechen.

So müssen Fahrschulpreise ausgewiesen werden:

Preisaushang nach § 19 Fahrlehrergesetz

.....................................................................................................................

Klasse

Klasse

     

     

Grundbetrag

für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts

            

 €

            

bei Nichtbestehen der theoretischen
Prüfung und weiterer Ausbildung

            

 €

            

Vorstellungsentgelte*

- theoretische Prüfung

/€

            

 €

            

- praktische Prüfung (komplett)

 €

            

 €

            

bei Teilprüfung**

- nur praktisches Fahren und
Grundfahraufgaben


 €


            


 €


            

- nur Abfahrtkontrolle / Handfertigkeiten***

 €

            

 €

            

- nur Verbinden und Trennen von
Fahrzeugen

 €

            

 €

            

Fahrstunde (zu je 45 Minuten)

Besondere Ausbildungsfahrten  (zu je 45 Minuten)

 €

            

 €

            

- auf Bundes- oder Landstraßen

 €

            

 €

            

- auf Autobahnen

 €

            

 €

            

- bei Dämmerung und Dunkelheit

 €

            

            

Unterweisung am Fahrzeug  (zu je 45 Minuten)**

 €

            

 €

            

*)   Die amtlichen Gebühren für die
     Prüforganisationen werden
     von diesen zusätzlich erhoben und können in
     dieser Fahrschule eingesehen werden.
**) nur für die Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1,
     D1E, D, DE
und T
 ***) gilt nicht für B

Grundbetrag bei Mehrfach-Klassen

Klassen_____

 €

            
Klassen_____  €             

Seminare

- Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)


 €


            


 €


            

- Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP)

 €

            

 €

            

Mofa-Ausbildungskurs

Nach § 5 Abs. 2 FeV

 €

            

 €

            

 €

            

 €

            

Bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten!

GRUNDBETRAG:

Im "Grundbetrag" sind die allgemeinen Aufwendungen des Fahrschulbetriebs sowie des theoretischen Unterrichts einschließlich aller notwendigen theoretischen Vorprüfungen enthalten. Je nach angebotener Dienstleistung (z.B. Öffnungszeiten der Fahrschule, Anzahl der theoretischen Unterrichte je Woche) kann der Grundbetrag sehr unterschiedlich sein.


FAHRSTUNDEN
Im Preis "Fahrstunde" sind enthalten:

die Fahrstunde zu 45 Minuten (werden Übungsfahrten geringerer oder längerer Dauer
   angeboten, müssen sie von dem 45-Minutenpreis abgeleitet werden)

die praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel
   (soweit vorgeschrieben)
die Fahrstundenpreise für die besonderen Ausbildungsfahrten sind in der Regel wegen
   der höheren Kilometerleistungen deutlich teurer als die normalen Fahrstunden.

VORSTELLUNGSENTGELT ZUR PRÜFUNG:

Im Preis "Vorstellungsentgelt zur Prüfung" ist die Bereitstellung eines Prüfungsfahrzeuges (Ausbildungsfahrzeug) mit einem Fahrlehrer für die unbestimmte Dauer der Zeit für die praktische Fahrerlaubnisprüfung am Prüfungstag enthalten.

 

Je nach angestrebter Führerscheinklasse verändern sich die fahrschulfremden Kosten, aber auch die Fahrschulkosten. So müssen z. B. bei den Lkw-Klassen ärztliche Bescheinigungen und augenärztliche Zeugnisse oder Gutachten zusätzlich erbracht werden.

 

Auch die besonderen Ausbildungsfahrten sind in ihrer Anzahl je nach Klasse und Vorbesitz einer Fahrerlaubnis unterschiedlich geregelt.

 

Die Erfahrung hat gezeigt: Vorsicht mit sogenannten Dumpingangeboten. Niemand kann zaubern. Unter dem Strich wird abgerechnet und dort kommen bei Fahrschulen mit Dumpingpreisen häufig höhere Gesamtkosten zustande.