KRANKENFAHRSTUHL


Motorisierte Krankenfahrstühle

-> nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich
    behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge
-> einsitzig
-> Leergewicht höchstens 300 kg (einschließlich Batterien aber ohne Fahrer)
-> zulässige Gesamtmasse höchstens 500 kg
-> bis 15 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
-> Breite über alles höchstens 1,10 m
-> Rückseite mit Heckmarkierungstafel nach ECE-Regelung 69
-> nur Elektroantrieb zulässig.

Ohne Führerschein und ohne Prüfbescheinigung

Krankenfahrstühle alten Rechts dürfen nur mit einer Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis gefahren werden.