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Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von
mehr als 50 cm3 jedoch nicht mehr als 125 cm3,
einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von: a)80 km/h (bbH) für 16 - 17jährige,
und
b)unbegrenzt ab 18 Jahre.