KLASSE C (gemeinsamer Erwerb von B und C möglich)


 

Zentralvergabe für Aufbauseminare in Berlin
(ASF, ASP, FSF)

Dieser Service ist  für alle Seminarsuchenden kostenlos und stets unverbindlich!

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Die Fahrerlaubnis berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

VORBESITZ:

MINDESTALTER:

ANMELDUNG:

Klasse B erforderlich

18 Jahre

Frühestens mit 17 1/2 Jahren

EINSCHLUSS DER KLASSEN:

UNTERSUCHUNGEN:

BEFRISTET:


C1

Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten BfF sowie eine Bescheinigung eines Arztes (Betriebs- oder Arbeitsmediziners, Amtsarzt, Arzt einer BfF) oder Zeugnis eines Augenarztes.

Für jeweils 5 Jahre.


Ausbildung
THEORETISCHER MINDESTUNTERRICHT

Zeile

Erwerb
der Klasse

Vorhandene/r Führerschein/e

Nach der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV

Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO

Nach der ehemaligen Regelung - DDR


Grundstoff
*

Klassen-bezogener
Stoff
*

1

C
FeV Kl. B
6

10
StVZO* Kl. 1 im Saarland nach dem 30.11.54 und vor dem 1.10.60
DDR*

Kl. 1 und 4 nach dem 30.11.54 und vor dem 1.4.57

» Kl. 2 nach dem 31.3.57 und vor dem 1.6.82

» Kl. B (beschränkt)


2

C
FeV Kl. C1, D1
6

4
StVZO* Kl. 3, FzF für KOM bis 14 Fahrgastplätze oder bis 7,5 t zGG
DDR* Kl. B, BE, D, DE » Kl. 3 nach dem 30.11.54 und vor dem 1.4.57 » Kl. 4 nach dem 30.11.54 und vor dem 1.6.82

3

C
FeV Kl. D
6

2
DDR* Kl. D wenn FzF in KOM

 *  Doppelstunden zu je 90 Minuten

PRAKTISCHER MINDESTUNTERRICHT


Zeile


Erwerb
der Klasse

Vorhandene/r Führerschein/e

Nach der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV

Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO

Nach der ehemaligen Regelung - DDR


Grund
-
ausbildung


Besondere
Ausbildungs-
fahrten

ÜL AB NF


1


C

FeV Kl. B


Ja**


5

2

3
StVZO* Kl. 1 im Saarland nach dem 30.11.54 und vor dem 1.10.60
DDR* Kl. 1 und 4 nach dem 30.11.54 und vor dem 1.4.57 » Kl. 2 nach dem 31.03.57 und vor dem 1.6.82 » Kl. B (beschränkt)

2

C
FeV Kl. C1
Ja**

3
 

1


1
StVZO* Kl. 3
DDR* Kl. B, BE, D, DE » Kl. 3 nach dem 30.11.54 und vor dem 1.4.57 » Kl. 4 nach dem 30.11.54 und vor
dem 1.6.82
 *   Fahrerlaubnisse vor dem 01.04.1954 wurden nicht berücksichtigt.
** Keine vorgeschriebene Mindeststundenzahl.
 
PRÜFUNG
Theoretische Prüfung
Fragebogen mit 37 Fragen / höchstens 10 Fehlerpunkte zulässig; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.
Praktische Prüfung
Prüfungsstrecke:
I.g.O
/ a.g.O möglichst unter Einschluss der Autobahn
Prüfungszeit:
75 Minuten

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