KLASSE C1 (gemeinsamer Erwerb von B und C1 möglich)


 

Zentralvergabe für Aufbauseminare in Berlin
(ASF, ASP, FSF)

Dieser Service ist  für alle Seminarsuchenden kostenlos und stets unverbindlich!

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Die Fahrerlaubnis berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

VORBESITZ:

MINDESTALTER:

ANMELDUNG:

Klasse B erforderlich

18 Jahre
17 Jahre bei
Berufskraftfahrerausbildung

Frühestens mit 17 1/2 Jahren
bzw. 16 1/2 Jahren bei
Berufskraftfahrerausbildung

EINSCHLUSS DER KLASSEN:

UNTERSUCHUNGEN:

BEFRISTET:


Keine

Ärztliche Untersuchung sowie Bescheinigung eines Arztes (Betriebs- oder  Arbeitsmediziners, Amtsarzt, Arzt einer BfF) oder Zeugnis eines Augenarztes.

Bis zur Vollendung des
50. Lebensjahres, nach Vollendung des
45. Lebensjahres für
5 Jahre, danach für 5 Jahre.


Ausbildung
THEORETISCHER MINDESTUNTERRICHT

Zeile

Erwerb
der Klasse

Vorhandene/r Führerschein/e

Nach der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV

Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO

Nach der ehemaligen Regelung - DDR


Grundstoff
*

Klassen-bezogener
Stoff
*

1

C1
FeV Kl. B
6

6
StVZO* Kl. 1 im Saarland nach dem 30.11.54 und vor dem 1.10.60
DDR*

Kl. 1 und 4 nach dem 30.11.54 und vor dem 1.4.57 » Kl. 2 nach dem 31.3.57 und vor dem 1.6.82

» Kl. B (beschränkt)


2

C1
FeV Kl. D, D1
6

2
StVZO* FzF für KOM bis 14 Fahrgastplätze oder bis
7,5 t zGG
DDR* Kl. D wenn FzF in KOM

 *  Doppelstunden zu je 90 Minuten

PRAKTISCHER MINDESTUNTERRICHT


Zeile


Erwerb
der Klasse

Vorhandene/r Führerschein/e

Nach der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV

Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO

Nach der ehemaligen Regelung - DDR


Grund
-
ausbildung


Besondere
Ausbildungs-
fahrten

ÜL AB NF

1

C1
FeV Kl. B
Ja**

3

1

1
StVZO* Kl. 1 im Saarland nach dem 30.11.54 und vor dem 1.10.60
DDR* Kl. 1 und 4 nach dem 30.11.54 und vor dem 1.4.57 » Kl. 2 nach dem 31.3.57 und vor dem 1.6.82 » Kl. B (beschränkt)
 *   Fahrerlaubnisse vor dem 01.04.1954 wurden nicht berücksichtigt.
** Keine vorgeschriebene Mindeststundenzahl.
 
PRÜFUNG
Theoretische Prüfung
Fragebogen mit 30 Fragen / höchstens 10 Fehlerpunkte zulässig; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.
Praktische Prüfung
Prüfungsstrecke:
I.g.O
/ a.g.O möglichst unter Einschluss der Autobahn
Prüfungszeit:
75 Minuten

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