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KLASSE C1E (gemeinsamer
Erwerb von B, C1 und C1E möglich)
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Zentralvergabe für
Aufbauseminare in Berlin
(ASF, ASP, FSF)
Dieser Service ist für alle Seminarsuchenden
kostenlos und stets unverbindlich
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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug
der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger
Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000
kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des
Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Die Fahrerlaubnis berechtigt im
Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen – ggf. mit Anhänger -
ohne Fahrgäste mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse,
wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes
des Fahrzeugs dienen.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur
bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig
(EWG 3820/85 Art. 5).
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VORBESITZ:
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MINDESTALTER:
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ANMELDUNG:
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Klasse C1 erforderlich
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18
Jahre
17 Jahre bei
Berufskraftfahrerausbildung
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Frühestens mit 17 1/2 Jahren
bzw. 16 1/2 Jahren bei
Berufskraftfahrerausbildung
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EINSCHLUSS DER KLASSEN:
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UNTERSUCHUNGEN:
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BEFRISTET:
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BE sowie D1E sofern
Klasse D1 vorhanden ist.
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Ärztliche Untersuchung sowie Bescheinigung eines Arztes
(Betriebs- oder Arbeitsmediziners, Amtsarzt, Arzt
einer BfF) oder Zeugnis eines Augenarztes. |
Bis zur Vollendung des
50. Lebensjahres, nach Vollendung des
45. Lebensjahres für
5 Jahre, danach für 5 Jahre.
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Ausbildung |
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PRAKTISCHER MINDESTUNTERRICHT
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Zeile
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Erwerb
der Klasse
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Vorhandene/r Führerschein/e
Nach der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV
Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO
Nach der ehemaligen Regelung - DDR
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Grund-
ausbildung
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Besondere
Ausbildungs-
fahrten
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ÜL |
AB |
NF |
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1 |
C1E |
FeV |
Kl.
C1 |
Ja** |
3 |
1 |
1 |
*
Fahrerlaubnisse vor dem 01.04.1954 wurden nicht berücksichtigt.
**
Keine vorgeschriebene Mindeststundenzahl. |
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PRAKTISCHER MINDESTUNTERRICHT
BEI GEMEINSAMEN ERWERB VON C1 UND C1E |
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Gemein-
samer
Erwerb der Klassen
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Vorbesitz
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Grund-
ausbildung
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Besondere
Ausbildungsfahrten
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ÜL
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AB
|
NF
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Solo |
Zug |
Ges. |
Solo |
Zug |
Ges. |
Solo |
Zug |
Ges. |
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C1**
und
C1E
gemeinsam
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FeV |
Kl.
B |
Ja
(Keine
vorge-
schrie-
bene
Stun-
den-
zahl)
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1 |
3 |
4 |
1 |
1 |
2 |
0 |
2 |
2 |
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StVZO* |
Kl.
1 im Saarland nach dem 30.11.54 und vor dem 1.10.60 |
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DDR* |
Kl.
1 und 4 nach dem 30.11.54 und vor dem 1.4.57 » Kl. 2 nach dem 31.3.57
und vor dem 1.6.82
» Kl. B (beschränkt)
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*
Fahrerlaubnisse vor dem 01.04.1954 wurden nicht berücksichtigt.
**
Findet die Prüfung der Klassen
C1 und C1E nicht in einem Termin statt, und entspricht die
Ausbildungsbescheinigung nicht bereits dem gemeinsamen Erwerb
beider Klassen, so muss
die Ausbildungsbescheinigung für die Klassen C1 mindestens die Anzahl
an Sonderfahrten
ausweisen, die bei Prüfungen von Bewerbern, die nur C1 beantragt haben,
abzugeben wäre. |
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PRÜFUNG |
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Theoretische Prüfung entfällt |
Praktische Prüfung
Prüfungsstrecke:
I.g.O
/ a.g.O möglichst unter Einschluss der Autobahn |
Prüfungszeit:
75 Minuten |
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