KLASSE C1E (gemeinsamer Erwerb von B, C1 und C1E möglich)


 

Zentralvergabe für Aufbauseminare in Berlin
(ASF, ASP, FSF)

Dieser Service ist  für alle Seminarsuchenden kostenlos und stets unverbindlich

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Die Fahrerlaubnis berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen – ggf. mit Anhänger - ohne Fahrgäste mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

VORBESITZ:

MINDESTALTER:

ANMELDUNG:

Klasse C1 erforderlich

18 Jahre
17 Jahre bei
Berufskraftfahrerausbildung

Frühestens mit 17 1/2 Jahren
bzw. 16 1/2 Jahren bei
Berufskraftfahrerausbildung

EINSCHLUSS DER KLASSEN:

UNTERSUCHUNGEN:

BEFRISTET:


BE sowie D1E sofern
Klasse D1 vorhanden ist.

Ärztliche Untersuchung sowie Bescheinigung eines Arztes (Betriebs- oder  Arbeitsmediziners, Amtsarzt, Arzt einer BfF) oder Zeugnis eines Augenarztes.

Bis zur Vollendung des
50. Lebensjahres, nach Vollendung des
45. Lebensjahres für
5 Jahre, danach für 5 Jahre.


Ausbildung
PRAKTISCHER MINDESTUNTERRICHT


Zeile


Erwerb
der Klasse

Vorhandene/r Führerschein/e

Nach der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV

Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO

Nach der ehemaligen Regelung - DDR


Grund
-
ausbildung


Besondere
Ausbildungs-
fahrten

ÜL AB NF
1 C1E FeV Kl. C1 Ja** 3 1 1
 *   Fahrerlaubnisse vor dem 01.04.1954 wurden nicht berücksichtigt.
** Keine vorgeschriebene Mindeststundenzahl.
PRAKTISCHER MINDESTUNTERRICHT BEI GEMEINSAMEN ERWERB VON C1 UND C1E

Gemein-
samer
Erwerb der Klassen


Vorbesitz

Grund-
ausbildung

Besondere
Ausbildungsfahrten

ÜL

AB

NF

Solo Zug Ges. Solo Zug Ges. Solo Zug Ges.


C1**
und
C1E

gemeinsam

FeV Kl. B


Ja
(Keine
vorge-
schrie-
bene
Stun-
den-
zahl)

1 3 4 1 1 2 0 2 2
StVZO* Kl. 1 im Saarland nach dem 30.11.54 und vor dem 1.10.60
DDR*

Kl. 1 und 4 nach dem 30.11.54 und vor dem 1.4.57 » Kl. 2 nach dem 31.3.57 und vor dem 1.6.82

» Kl. B (beschränkt)

*   Fahrerlaubnisse vor dem 01.04.1954 wurden nicht berücksichtigt.
** Findet die Prüfung der Klassen C1 und C1E  nicht in einem Termin statt, und entspricht die
    Ausbildungsbe­scheinigung nicht bereits dem gemeinsamen Erwerb beider Klassen, so muss
   die Ausbildungsbescheinigung für die Klassen C1 mindestens die Anzahl an Sonderfahrten
   ausweisen, die bei Prüfungen von Bewerbern, die nur C1 beantragt haben, abzugeben wäre.
PRÜFUNG
Theoretische Prüfung entfällt
Praktische Prüfung
Prüfungsstrecke:
I.g.O
/ a.g.O möglichst unter Einschluss der Autobahn
Prüfungszeit:
75 Minuten

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