KLASSE CE (gemeinsamer Erwerb von B, C und CE möglich)


 

Zentralvergabe für Aufbauseminare in Berlin
(ASF, ASP, FSF)

Dieser Service ist  für alle Seminarsuchenden kostenlos und stets unverbindlich!

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge. Die Fahrerlaubnis berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen – ggf. mit Anhänger - ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

VORBESITZ:

MINDESTALTER:

ANMELDUNG:

Klasse C erforderlich

18 Jahre

Frühestens mit 17 1/2 Jahren

EINSCHLUSS DER KLASSEN:

UNTERSUCHUNGEN:

BEFRISTET:


C1E, BE und T sowie D1E
und DE sofern Klasse D1
bzw. D vorhanden ist.

Ärztliche Untersuchung sowie Bescheinigung eines Arztes (Betriebs- oder  Arbeitsmediziners, Amtsarzt, Arzt einer BfF) oder Zeugnis eines Augenarztes.

Für jeweils 5 Jahre.


Ausbildung

THEORETISCHER MINDESTUNTERRICHT


Zeile


Erwerb
der Klasse

Vorhandene/r Führerschein/e

Nach der neuen
Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV

Nach der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung - StVZO

Nach der ehemaligen Regelung - DDR


Grund-
stoff*


Klassen-
bezogener
Stoff*

1

CE

FeV Kl. C

6

4

DDR* Kl. C
*  Doppelstunden zu je 90 Minuten
PRAKTISCHER MINDESTUNTERRICHT


Zeile


Erwerb
der Klasse

Vorhandene/r Führerschein/e

Nach der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV

Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO

Nach der ehemaligen Regelung - DDR


Grund
-
ausbildung


Besondere
Ausbildungs-
fahrten

ÜL AB NF
1 CE FeV Kl. C1 Ja** 5 2 3
 *   Fahrerlaubnisse vor dem 01.04.1954 wurden nicht berücksichtigt.
** Keine vorgeschriebene Mindeststundenzahl.
 
PRAKTISCHER MINDESTUNTERRICHT BEI GEMEINSAMEN ERWERB VON C UND CE

Gemein-
samer
Erwerb der Klassen


Vorbesitz

Grund-
ausbildung

Besondere
Ausbildungsfahrten

ÜL

AB

NF

Solo Zug Ges. Solo Zug Ges. Solo Zug Ges.


C**
und
CE

gemeinsam

FeV Kl. B


Ja
(Keine
vorge-
schrie-
bene
Stun-
den-
zahl)

3 5 8 1 2 3 0 3 3
StVZO* Kl. 3 » 1 im Saarland nach dem 30.11.54 und vor dem 1.10.60
DDR*

Kl. 1 und 4 nach dem 30.11.54 und vor dem 1.4.57 » Kl. 2 nach dem 31.3.57 und vor dem 1.6.82

» Kl. B (beschränkt)

*   Fahrerlaubnisse vor dem 01.04.1954 wurden nicht berücksichtigt.
** Findet die Prüfung der Klassen C und CE nicht in einem Termin statt, und entspricht die
    Ausbildungsbe­scheinigung nicht bereits dem gemeinsamen Erwerb beider Klassen, so muss
   die Ausbildungsbescheinigung für die Klassen C mindestens die Anzahl an Sonderfahrten
   ausweisen, die bei Prüfungen von Bewerbern, die nur C beantragt haben, abzugeben wäre.
PRÜFUNG
Theoretische Prüfung entfällt
Praktische Prüfung
Prüfungsstrecke:
I.g.O
/ a.g.O möglichst unter Einschluss der Autobahn
Prüfungszeit:
7
5 Minuten

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