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kostenlos und stets unverbindlich!
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder -
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr
als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der
Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der
Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.