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kostenlos und stets unverbindlich!
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination
nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse
und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens
das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs
betragen.