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Während die Fahrerlaubnisbehörde
den Führerscheinantrag bearbeitet - in Berlin kann das sechs bis neun Wochen
dauern - kann schon mit der theoretischen und praktischen Ausbildung begonnen
werden. Für beide Teile der Ausbildung ist die Fahrschüler-Ausbildungsordnung
maßgebend.
UMFANG DER
PRAKTISCHEN AUSBILDUNG
Die Gesamtzahl der notwendigen
Fahrstunden kann Ihnen niemand voraussagen. Sie wird von mehreren Umständen
bestimmt. Die wichtigsten sind: Begabung, Ausgeglichenheit, Motivation und
Mitarbeit, ggf. auch praktische Vorerfahrung in anderen Klassen, auch das
Lebensalter hat Einfluss.
Die praktische
Ausbildung besteht aus einer Grundausbildung und den besonderen Ausbildungsfahrten
(Überlandfahrt -ÜL-,
Autobahnfahrt -AB-,
Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit -NF-),
deren Anzahl je nach Klasse und Vorbesitz einer Klasse unterschiedlich sein
kann.
Bei einer Erstausbildung in den Klassen A1 und B muss die Grundausbildung
nahezu abgeschlossen sein, bevor mit den besondern Ausbildungsfahrten begonnen
werden darf.
Zum praktischen
Unterricht gehören auch:
Anleitung und Hinweise vor, während
und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
Nachbesprechung und Erörterung
des jeweiligen Ausbildungsstandes und
soweit notwendig (z.B. bei den Lkw-Klassen) eine Unterweisung am Fahrzeug,
in der Erkennung und Behebung technischer Mängel.
Am preiswertesten ist es immer noch, wenn die Fahrerlaubnisprüfung beim
ersten Mal bestanden wird und das setzt eine gewissenhafte Ausbildung voraus.
Die
Stufenausbildung:
Nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
hat ein Fahrschüler jedenfalls so viele Übungsstunden zu durchlaufen, wie
er zur Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung
in schwierigen Situationen, benötigt. In der Regel bilden Verbandsfahrlehrer
nach der von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. entwickelten
Stufenausbildung aus, die sich als didaktisches Konzept hervorragend bewährt
hat.
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