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Probeführerscheinbesitzer aufgepasst!
Der
Führerschein auf Probe ist kein Provisorium, sondern ein
Führerschein, der lebenslange Gültigkeit besitzt. Die Probezeit
beginnt mit der Erteilung der ersten Fahrerlaubnis in den
Motorradklassen A oder A1 und in
der Pkw-Klasse B.
In der
Probezeit sollen Fahranfänger ermutigt werden, besonders
vorsichtig und verantwortungsvoll Erfahrungen zu sammeln. Wegen
der weit überdurchschnittlichen Unfallbeteiligung junger
Fahranfänger am gesamten Unfallgeschehen soll der Führerschein auf
Probe neben einer Reihe anderer Maßnahmen auch dazu beitragen,
junge Fahrerinnen und Fahrer vor schwerem Schaden zu bewahren.
Probezeit verlängert sich auf vier Jahre, wenn ...
Die Probezeit
beträgt zwei Jahre. Wird jedoch ein erheblicher Verstoß (z. B. bei
Rot über die Kreuzung) begangen und ein Aufbauseminar angeordnet,
verlängert sich die Probezeit von zwei
auf vier Jahre.
Aufbauseminar
Das
Aufbauseminar ist kein Fahrschulunterricht. In vier Sitzungen zu
je 135 Minuten sollen die jeweils 6 bis 12 Teilnehmer eines
Seminars durch gemeinsamen Erfahrungsaustausch und Analysen ihres
bisherigen Verhaltens lernen, wie sie Unfallrisiken künftig
vermindern können. Hinzu kommt eine Fahrprobe (natürlich keine
prüfungsähnliche Fahrt) innerhalb einer Fahrgruppe von drei
Probeführerscheinbesitzern, die der Beobachtung des gegenseitigen
Fahrverhaltens dient. Kommt es nach der Teilnahme an einem
Aufbauseminar zu einem weiteren schwerwiegenden oder zwei weniger
schwerwiegenden Verstößen, kann eine verkehrspsychologische
Beratung wahrgenommen werden. Kommt es dennoch zu neuen
Auffälligkeiten, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Die
Zentralvergabestelle Berlin
Wer eine
Aufforderung zu einem Aufbauseminar erhalten hat, kann sich über
die Zentralvergabestelle des Fahrlehrer-Verbands Berlin e. V.
schnell eine qualifizierte Fahrschule nennen lassen. |