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Auf Weisung
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gilt aus
gegebenen Anlass ab sofort folgende neue Regelung:
"Die
Entscheidung, ob ein Bewer-ber mündlich zu prüfen
ist, trifft das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), d. h. die
Technischen Prüfstellen dürfen erst dann eine
mündliche Prüfung abnehmen, wenn eine
schriftlich/elektro-nische Zustimmung des LABO für
den jeweiligen Bewerber vorliegt.
Bewerber anderer Erlaub-nisbehörden, dürfen von den
Prüfstellen ebenfalls erst dann mündlich geprüft
werden, wenn hierfür eine schriftliche Zu-stimmung
der zuständigen Er-laubnisbehörde vorliegt."
Diese Weisung wurde am 27.
September 2006 erlassen!
Die
Vorstellung zur theoretischen Prüfung setzt voraus, dass der Prüfungsauftrag
vorliegt, dass der vorgeschriebene theoretische Unterricht vollständig besucht
wurde und in der Fahrschule eine Vorprüfung erfolgreich durchgeführt wurde.
Über die Ausbildung wird von der Fahrschule eine "Ausbildungsbescheinigung"
ausgestellt.
Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters
abgelegt werden.
Sollte die Prüfung wider Erwarten nicht beim ersten Mal bestanden werden,
so kann eine nicht bestandene Prüfung frühestens nach 14 Tagen wiederholt
werden. Sofern zwischen zwei Prüfungen mindestens zwei Doppelstunden
theoretischer Unterricht besucht wurde, kann diese Frist in Berlin auf drei
Tage verkürzt werden.
Und nun viel Erfolg! |
Zentralvergabe für
Aufbauseminare in Berlin
(ASF, ASP, FSF)
Dieser Service ist für alle Seminarsuchenden
kostenlos und stets unverbindlich!
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Die Vorstellung zur praktischen Prüfung
setzt voraus, dass die Ausbildung vollständig abgeschlossen ist und darüber
von der Fahrschule eine entsprechende Ausbildungsbescheinigung ausgestellt
wurde.
Eine gute Ausbildung ist immer noch die sicherste Garantie für das Bestehen
der ersten Prüfung. Wird die erste Prüfung bestanden, wirkt sich das sehr
positiv auf die Gesamtkosten der Führerscheinausbildung aus, denn der Prüfungstag
ist immer der teuerste Tag, weil neben dem erhobenen Vorstellungsentgelt
zur Prüfung auch jedes Mal erneut die Prüfungsgebühr für die Technische
Prüfstelle zu bezahlen ist. Hinzu kommen die notwendigen Übungsstunden zwischen
den Prüfungen.
Wichtig ist, dass eine gute Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt. Hierzu
hat die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. in Zusammenarbeit
mit den Technischen Prüfstellen ein "Info über
die praktische
Führerscheinprüfung"
herausgegeben, das in Verbandsfahrschulen erhältlich ist.
Sollte es dennoch einmal nicht klappen, so kann eine nicht bestandene Prüfung
frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden. Sofern mindestens zwischen zwei
Prüfungen drei Doppelstunden mit dem Fahrlehrer geübt wurde, kann in Berlin
diese Frist auf sieben Tage verkürzt werden.
Und nun viel Erfolg! |