PRÜFUNG


DIE THEORETISCHE PRÜFUNG

DIE PRAKTISCHE PRÜFUNG

 

Auf Weisung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gilt aus gegebenen Anlass ab sofort folgende neue Regelung:

"Die Entscheidung, ob ein Bewer-ber mündlich zu prüfen ist, trifft das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), d. h. die Technischen Prüfstellen dürfen erst dann eine mündliche Prüfung abnehmen, wenn eine schriftlich/elektro-nische Zustimmung des LABO für den jeweiligen Bewerber vorliegt.

Bewerber anderer Erlaub-nisbehörden, dürfen von den Prüfstellen ebenfalls erst dann mündlich geprüft werden, wenn hierfür eine schriftliche Zu-stimmung der zuständigen Er-laubnisbehörde vorliegt."

Diese Weisung wurde am 27. September 2006 erlassen!

Die Vorstellung zur theoretischen Prüfung setzt voraus, dass der Prüfungsauftrag vorliegt, dass der vorgeschriebene theoretische Unterricht vollständig besucht wurde und in der Fahrschule eine Vorprüfung erfolgreich durchgeführt wurde.

Über die Ausbildung wird von der Fahrschule eine "Ausbildungsbescheinigung" ausgestellt.

Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Sollte die Prüfung wider Erwarten nicht beim ersten Mal bestanden werden, so kann eine nicht bestandene Prüfung frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden. Sofern  zwischen zwei Prüfungen mindestens zwei Doppelstunden theoretischer Unterricht besucht wurde, kann diese Frist in Berlin auf drei Tage verkürzt werden.

Und nun viel Erfolg!

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Die Vorstellung zur praktischen Prüfung setzt voraus, dass die Ausbildung vollständig abgeschlossen ist und darüber von der Fahrschule eine entsprechende Ausbildungsbescheinigung ausgestellt wurde.

Eine gute Ausbildung ist immer noch die sicherste Garantie für das Bestehen der ersten Prüfung. Wird die erste Prüfung bestanden, wirkt sich das sehr positiv auf die Gesamtkosten der Führerscheinausbildung aus, denn der Prüfungstag ist immer der teuerste Tag, weil neben dem erhobenen Vorstellungsentgelt zur Prüfung auch jedes Mal erneut die Prüfungsgebühr für die Technische Prüfstelle zu bezahlen ist. Hinzu kommen die notwendigen Übungsstunden zwischen den Prüfungen.

Wichtig ist, dass eine gute Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt. Hierzu hat die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. in Zusammenarbeit mit den Technischen Prüfstellen ein "Info über die praktische Führerscheinprüfung" herausgegeben, das in Verbandsfahrschulen erhältlich ist.
 
 Sollte es dennoch einmal nicht klappen, so kann eine nicht bestandene Prüfung frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden. Sofern mindestens zwischen zwei Prüfungen drei Doppelstunden mit dem Fahrlehrer geübt wurde, kann in Berlin diese Frist auf sieben Tage verkürzt werden.

Und nun viel Erfolg!