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Während die Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheinantrag
bearbeitet - in Berlin kann das sechs bis neun Wochen
dauern - kann schon mit der theoretischen und
praktischen Ausbildung begonnen werden. Für beide Teile
der Ausbildung ist die Fahrschüler-Ausbildungsordnung
maßgebend.
UMFANG DER
THEORETISCHEN AUSBILDUNG
Der theoretischen Ausbildung
liegen Lehrpläne zu Grunde, die in den Geschäftsräumen
ausgelegt sein müssen.
Der Besuch des
theoretischen Unterrichts ist Pflicht.
Die Mindestdauer ist je nach beantragter
Führerscheinklasse verschieden. Für die Klasse B sind es
beispielsweise 14, für die Klassen A1 und A beschränkt
16 Doppelstunden zu je 90 Minuten. Der Unterricht soll
methodisch vielfältig sein und die Unterrichtsmedien
sollen zielgerichtet ausgewählt und eingesetzt werden.
Das Ausfüllen von Testbogen nach Art der
Prüfungsbogen, auch mit Hilfe elektronischer Medien,
darf nicht Gegenstand des theoretischen
Mindestunterrichts sein.
Die Ausbildung
setzt auch das selbständige Lernen durch die Fahrschüler
voraus. |