Gesetzgebung zum "Begleiteten Fahren" ab 17 Jahre in Deutschland

Berlin

In Berlin wurde das Begleitete Fahren (Führerschein mit 17 Jahren - BF 17) als Modellversuch am 1. Februar 2006  eingeführt.

Anmeldungen zum BF 17 sind bei allen Bürgerämtern möglich. Zahlreiche Fahrschulen
bieten die behördliche Anmeldung im Online-Verfahren direkt in ihren Fahrschulen an.

Bei der Anmeldung muss der Fahrerlaubnisbewerber mit einem gesetzlichen Vertreter persönlich erscheinen.

Unsere Verbandsfahrschulen beraten Sie gern und unverbindlich in allen weiteren Fragen!

Begleitetes Fahren mit 17 (BF 17)

Am 1. Januar 2011 wurde der Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17 Jahre (BF17)"  Dauerrecht in allen Bundesländern.