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Sie finden auf unserer
Homepage am Ende dieser Seite Verbandsfahrschulen, die für die speziellen Anforderungen
der Fahrschulausbildung von Menschen mit Handicap über Erfahrung
und technische Voraussetzungen verfügen.
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Erfragen Sie,
welche benötigten technischen
Hilfsmittel die Fahrschule besitzt
(z. B. Automatikfahrzeug, Gaspedal links, Pedalverlängerungen
bei Kleinwüchsigkeit, Handbedienung rechts, links, Bedienungselemente
für die elektrische Anlage des Fahrzeuges am
Lenkrad bzw. rechts, Lenkrad mit Servolenkung oder extra verstärkter
Servolenkung, Computersteuerung, Sprachsteuerung, Fußlenkung
usw.)
ob die Fahrschule (einen/mehrere)
Fahrlehrer mit spezieller Erfahrung in der Ausbildung behinderter
Menschen hat
die Ausbildungsmodalitäten
welche Informationen zur
Finanzierung der Ausbildung die Fahrschule Ihnen anbieten kann
welche Hilfestellungen für
die Beantragung und eventuelle Begutachtungen die Fahrschule Ihnen geben kann
ob der Fahrschule ein Gebärdendolmetscher
zur Verfügung steht, bzw. einer der Fahrlehrer der Fahrschule
die
Gebärdensprache beherrscht
ob die Fahrschule bereit
ist - vor Abschluss eines Ausbildungsvertrags - mit Ihnen eine Sitzprobe im künftigen
Ausbildungsfahrzeug zu machen, so dass
Sie sich selbst davon überzeugen können, mit welchen der möglicherweise
für Sie erforderlichen, zusätzlichen Hilfsmittel Sie umgehen
könnten oder nicht. |
Der Weg zum Führerschein |
Der Weg zum Erhalt des Führerscheins
nach eingetretener Behinderung |
Die zuständige Behörde
prüft Ihre Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs und kann
je nach Art und Ausmaß Ihrer Behinderung folgende Gutachten
verlangen:
ärztliche Gutachten
ein medizinisch-psychologisches Gutachten
ein technisches Gutachten
eine Fahrprobe
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Die zuständige Behörde
prüft, ob durch die eingetretene Behinderung Ihre Eignung
zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs weiterhin gegeben
ist, oder durch welche zusätzliche, technische Hilfsmittel
sie erhalten bzw. wiederhergestellt werden kann.
Sie kann je nach Art und Ausmaß der eingetretenen Behinderung
die folgenden Gutachten von Ihnen verlangen:
ärztliche Gutachten
eine medizinisch-psychologische Untersuchung
ein technisches Gutachten
eine Fahrprobe
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TIPP
Informieren
Sie sich über Finanzierungsmöglichkeiten, bevor Sie ein
oder mehrere Gutachten erstellen lassen (sind Sie berufstätig,
können z. B. die Gebühren durch den zuständigen Kosten-
bzw. Rehabilitationsträger im Rahmen der Kraftfahrzeughilfeverordnung
- Schwerbehindertengesetz - für die notwendigen Gutachten
übernommen werden). |
Die Behindertenbeauftragte des
Fahrlehrer-Verbands Berlin e. V. empfiehlt |
Wenden
Sie sich möglichst noch vor der Beantragung der Fahrerlaubnis bei
der Behörde an die Fahrschule Ihrer Wahl. Fahrschulen mit Erfahrung
in der Ausbildung behinderter Menschen können Ihnen wertvolle Unterstützung
bei der Bewältigung der behördlichen Beantragung und bei eventuellen
Begutachtungen geben, so dass Sie unnötige Wege und damit auch Kosten
sparen. Sie sind in der Lage, auch Termine für technische Gutachten
für Sie zu organisieren.
Aber Vorsicht:
Keinen Vertrag mit der Fahrschule abschließen, bevor Sie eine eventuelle
Kostenbeteiligung oder Kostenübernahme mit möglichen Kostenträgern
besprochen haben!
Fahrschule |
Adresse
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Bewertung* |
Peter Mitt |
10247 Berlin
Scharnweberstr. 48, 030 / 292 61 98; 030 / 294 931 70
fahrschule_p.mitt@t-online.de |
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Mobiles GmbH |
10319 Berlin
Volkradstr. 30, 030 / 512 51 80; 0172 310 10 96; 030 / 512 51 80
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G. Schmidt GmbH |
10367 Berlin
Möllendorffstr. 43, 030 / 550 94 94; 0172 / 306 52 27; 030 / 550 94 94 |
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Am Fennpfuhl |
10369 Berlin
Weißenseer Weg 98, 030 / 972 21 31; 030 / 976 075 06 Klaus.Schmidt@fahrschuleamfennpfuhl.de |
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Mila City GmbH |
10437 Berlin
Milastr. 4, 030 / 440 177 17; 030 / 440 177 |
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Am ADAC |
10707 Berlin
U-Bahnhof Fehrbelliner Platz, 030 / 862 36 33; 030 / 864 249 95; 030 /
861 88 11, fahrschule-am-adac@t-online.de |
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Glowalla GmbH |
12055 Berlin
Saalestr. 182, 030 / 685 10 75; 030 / 685 10 77
start@fahrschule-glowalla.de |
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Graßhoff |
12161 Berlin
Bundesallee 118, 030 / 852 87 20; 030 / 859 658 01 info@fahrschulegrasshoff.d |
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Orli Kolenda & Döring GBR |
12439 Berlin
Schnellerstr. 65, 030 / 671 78 71; 030/671 78 71 fs.orli@t-online.de |
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Am Spreecenter |
12619 Berlin
Teterower Ring 43, 030 / 56 04 58 63; 0160 / 760 90 57; 030 / 56 04 58
62,
Thomas-Ivonne@t-online.de |
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F 24 Mahlsdorfer GmbH |
12623 Berlin
Hönower Str. 87, 030 / 563 43 90; 0179 / 291 07 34
Rszodruch@aol.de |
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drive smart GmbH |
13581 Berlin,
Klosterstr. 28, 030 / 622 0 66 55 info@drive-smart.berlin.de |
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Bewertung* |
Beschreibung der Behinderungen, die in der
jeweiligen Fahrschule bedient werden können. |
Die Zahl 1 |
bedient folgende Behinderungen:
Querschnittslähmungen, Ausfall beider Beine - Gas, Bremse und ggf.
Kupplung von Hand bedienbar |
Die Zahl 2 |
bedient folgende Behinderungen:
Fehlender Arm
und/oder Bein, Hemiparesen - Linksgas und/oder Drehknopf vorhanden |
Die Zahl 3 |
bedient folgende Behinderungen:
Kleinwuchs -
angepasste Pedalerie und Bedienelemente vorhanden |
Die Zahl 4 |
bedient
folgende Behinderungen: Gehörlos - Unterricht in Gebärdensprache
möglich |
Die Zahl 5 |
bedient folgende Behinderungen:
Hirnschädigungen mit und ohne körperliche
Beeinträchtigungen-medizinische Kenntnisse des ausbildenden
Fahrlehrers vorhanden |
Die Zahl 6 |
bedient folgende Behinderungen:
Motorrad-Ausbildungen: - Krad-Technik vorhanden |
Die Punkte 1, 2 und 5
überschneiden sich teilweise, weil sie einerseits auf die
körperlichen Einschränkungen (z. B. Halbseitenlähmung) abstellen
und andererseits von Hirnleistungseinschränkungen (z. B.
Schlaganfall, Cerebralparese) ausgehen. Hirnschädigungen können
aber auch körperliche Auswirkungen (z. B. Hemiparesen) haben.
Diese überschneidung muss aber in Kauf genommen werden, um die
besondere Situation und die speziellen Anforderungen bei
hirngeschädigten Menschen zu berücksichtigen. |
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Kontakt:
look@fahrlehrerverband-berlin.de |
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