Krankenfahrstuhl

Motorisierte Krankenfahrstühle

nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge

einsitzig

Leergewicht höchstens 300 kg (einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer)

zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 500 kg

bis 15 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

Breite über alles höchstens 1,10 m

Rückseite mit Heckmarkierungstafel nach ECE-Regelung 69

nur Elektroantrieb zulässig.

Ohne Führerschein und ohne Prüfbescheinigung

Krankenfahrstühle alten Rechts dürfen nur mit einer Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis gefahren werden.

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