Die EU-Führerscheinklassen

Seit dem 19. Januar 2013 wurde die 3. EG-Führerscheinrichtlinie in das nationale Fahrerlaubnisrecht eingebettet.

Die Klassen AM, A1, A2, A, B, L und T können direkt erworben werden. Für die anderen Klassen gilt: immer erst Klasse B, dann den Pfeilen nach.

Zur Beschreibung der Führerscheinklassen bitte die Flächen (Link) anklicken.

 

 

 

     
 

96

192

 

     
 

 

Krankenfahrstuhl Mofa

Fahrerlaubnisbehörde Öffnungszeiten usw.

Die auffälligsten Unterschiede zum bisherigen Fahrerlaubnisrecht:

  Die Führerscheinkarte wird auf 15 Jahre befristet.

Alle Motorradklassen können direkt erworben werden

Fahrzeugkombinationen zwischen 3.500 kg und 4.250 kg ohne Prüfung (Vorbesitz Klasse B notwendig)

    B mit Schlüsselzahl 96

Der Führerschein Klasse B (Pkw und kleine Lkw) gilt nur bis 3,5 t

Trikes werden den Motorradklassen zugeordnet