Mofas und zwei und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h;
besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern
unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Mindestalter
Anmeldung
Untersuchungen
15 Jahre
16 Jahre bei Mitnahme
eines Kindes unter 7 Jahren
Frühestens mit 14 Jahren
Keine /auch kein Sehtest
Vor dem 01.04.1965 geborene
Mofa-Fahrer benötigen keine Prüfbescheinigung.
Ausbildung:
Theoretischer Mindestunterricht
Bei Lerngruppen
(nicht mehr als 20 Teilnehmer)
Bei Einzelbewerbern
6
Spezieller
Mofaunterricht
(getrennt vom
theoretischen
Unterricht für Fahrerlaubnisbewerber)
6
Teilnahme am klassenspezifischen
Stoff der Motorrad-Klassen
A, A2, A1, AM
Praktischer Mindestunterricht
In welchem Alter die Prüfung abgelegt
werden darf, ist nicht geregelt. Es empfiehlt sich, den Mofabewerber
erst am 15. Geburtstag zur Prüfung vorzustellen, damit ihm im Fall
des Bestehens der Prüfung gleich die Prüfbescheinigung ausgehändigt
werden kann.