Mofa

Mofas und zwei und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h;
besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Mindestalter

Anmeldung

Untersuchungen

15 Jahre
16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren

Frühestens mit 14 Jahren

Keine /auch kein Sehtest

Vor dem 01.04.1965 geborene Mofa-Fahrer benötigen keine Prüfbescheinigung.

Ausbildung:

Theoretischer Mindestunterricht

Bei Lerngruppen (nicht mehr als 20 Teilnehmer)

Bei Einzelbewerbern

6

Spezieller Mofaunterricht
(getrennt vom theoretischen Unterricht für Fahrerlaubnisbewerber)

6

Teilnahme am klassenspezifischen Stoff
der Motorrad-Klassen A, A2, A1, AM

Praktischer Mindestunterricht

In welchem Alter die Prüfung abgelegt werden darf, ist nicht geregelt. Es empfiehlt sich, den Mofabewerber erst am 15. Geburtstag zur Prüfung vorzustellen, damit ihm im Fall des Bestehens der Prüfung gleich die Prüfbescheinigung ausgehändigt werden kann.

Prüfung:

Nur Theoretische Prüfung

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