Klasse B196
(Klasse B mit Schlüsselzahl 196)
Mindestalter: 18 oder BF 17 Begleitetes Fahren und während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer.
Kein Vorbesitz
Einschluss: AM und L
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistungen zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt (Fahrberechtigung nur im Inland; Fahrerschulung nach Anlage 7b FeV erforderlich). Mindestens fünf Jahre Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B erforderlich.