Klasse B197
(Klasse B mit Schlüsselzahl 197)
Mindestalter: 18 oder BF 17 Begleitetes Fahren und während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer.
Kein Vorbesitz
Einschluss: AM und L
Fahrzeugführer, die eine Fahrerlaubnisprüfung auf einem Prüfungsfahrzeug mit Automatikgetriebe ohne Kupplungspedal bestanden haben und einen Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B gemäß § 5a Absatz 4 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung vorweisen konnten. Mit Klasse B197 dürfen auch Fahrzeuge der Klasse B mit Schaltgetriebe und Kupplungspedal geführt werden.