Klasse BE
Mindestalter: 18 oder BF 17 Begleitetes Fahren und während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer.
Vorbesitz Klasse B
Einschluss: Keine
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.