Klasse C1E
Mindestalter: 18
Vorbesitz Klasse C1
Einschluss: BE, sowie D1E, sofern D1 vorhanden
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt,
- der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt.
Befristet auf jeweils 5 Jahre. Erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren. Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung. Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung.