Klasse D1
Mindestalter: 21
Vorbesitz Klasse B
Einschluss: Keine
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren
Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten BfF sowie eine Bescheinigung eines Arztes oder Zeugnis eines Augenarztes. Nach jeweils 5 Jahren Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung. Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung. Bei einer Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus, muss zusätzlich die Eignung wie bei der Ersterteilung nachgewiesen werden.