Klasse Mofa
Mindestalter: 15/16 bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren
Kein Vorbesitz
Einschluss: Keine
Vor dem 01.04.1965 geborene Mofa-Fahrer benötigen keine Prüfbescheinigung Mofas und zwei und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.