Die Kosten einer Führerscheinausbildung
ergeben sich aus der Summe der fahrschulfremden Kosten sowie der Summe
der Fahrschulkosten.
Fahrschulfremde
Kosten
Lichtbild, Sehtest, Bescheinigung
über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Gebühren für den Fahrerlaubnisantrag
bei der Behörde
Gebühren bei der Technischen Prüfstelle
für den Kraftfahrzeugverkehr
Fahrschulkosten
der Grundbetrag
die Fahrstunden
die besonderen Ausbildungsfahrten
das Vorstellungsentgelt zur Prüfung
das Lehrmaterial
Fahrschulpreise
Jede Fahrschule bildet ihre Preise in
eigener Verantwortung. Die Fahrschulentgelte müssen in den
Geschäftsräumen der Fahrschule zusammen mit den "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen" deutlich sichtbar ausgehängt und für jeden
Interessenten leicht einsehbar sein. Die Preisliste muss dem dafür
amtlich vorgeschriebenen Vordruck entsprechen.
So müssen
die Fahrschulpreise ausgewiesen werden:
Grundbetrag
Im "Grundbetrag" sind die allgemeinen
Aufwendungen des Fahrschulbetriebs sowie des theoretischen Unterrichts
einschließlich aller notwendigen theoretischen Vorprüfungen enthalten.
Je nach angebotener Dienstleistung (z. B. Öffnungszeiten der
Fahrschule, Anzahl der theoretischen Unterrichte je Woche) kann der
Grundbetrag sehr unterschiedlich sein.
Fahrstunden
Im Preis "Fahrstunde" sind enthalten:
die Fahrstunde zu 45 Minuten (werden
Übungsfahrten geringerer oder längerer Dauer angeboten, müssen sie von
dem
45-Minutenpreis abgeleitet werden)
die praktische Unterweisung in der
Erkennung und Behebung technischer Mängel (soweit vorgeschrieben)
die Fahrstundenpreise für die
besonderen Ausbildungsfahrten sind in der Regel wegen der höheren
Kilometerleistungen deutlich teurer als die normalen Fahrstunden.
Vorstellungsentgelt zur Prüfung
Im Preis "Vorstellungsentgelt zur
Prüfung" ist die Bereitstellung eines Prüfungsfahrzeuges
(Ausbildungsfahrzeug) mit einem Fahrlehrer für die unbestimmte Dauer
der Zeit für die praktische Fahrerlaubnisprüfung am Prüfungstag
enthalten.
Je nach angestrebter Führerscheinklasse
verändern sich die fahrschulfremden Kosten, aber auch die
Fahrschulkosten. So müssen z. B. bei den Lkw-Klassen ärztliche
Bescheinigungen und augenärztliche Zeugnisse oder Gutachten zusätzlich
erbracht werden.
Auch die besonderen Ausbildungsfahrten
sind in ihrer Anzahl je nach Klasse und Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
unterschiedlich geregelt.
Die Erfahrung hat gezeigt:
Vorsicht mit
sog. Dumpingangeboten! Niemand kann zaubern.
Unter dem Strich wird abgerechnet und dort
kommen bei Fahrschulen mit Dumpingpreisen häufig
höhere Gesamtkosten zustande.
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