Die Kosten einer Führerscheinausbildung

Die Kosten einer Führerscheinausbildung ergeben sich aus der Summe der fahrschulfremden Kosten sowie der Summe der Fahrschulkosten.

Fahrschulfremde Kosten

Lichtbild, Sehtest, Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

Gebühren für den Fahrerlaubnisantrag bei der Behörde

Gebühren bei der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr

Fahrschulkosten

der Grundbetrag

die Fahrstunden

die besonderen Ausbildungsfahrten

das Vorstellungsentgelt zur Prüfung

das Lehrmaterial

Fahrschulpreise

Jede Fahrschule bildet ihre Preise in eigener Verantwortung. Die Fahrschulentgelte müssen in den Geschäftsräumen der Fahrschule zusammen mit den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" deutlich sichtbar ausgehängt und für jeden Interessenten leicht einsehbar sein. Die Preisliste muss dem dafür amtlich vorgeschriebenen Vordruck entsprechen.

So müssen die Fahrschulpreise ausgewiesen werden:

Grundbetrag

Im "Grundbetrag" sind die allgemeinen Aufwendungen des Fahrschulbetriebs sowie des theoretischen Unterrichts einschließlich aller notwendigen theoretischen Vorprüfungen enthalten. Je nach angebotener Dienstleistung (z. B. Öffnungszeiten der Fahrschule, Anzahl der theoretischen Unterrichte je Woche) kann der Grundbetrag sehr unterschiedlich sein.

Fahrstunden

Im Preis "Fahrstunde" sind enthalten:

die Fahrstunde zu 45 Minuten (werden Übungsfahrten geringerer oder längerer Dauer angeboten, müssen sie von dem

45-Minutenpreis abgeleitet werden)

die praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel (soweit vorgeschrieben)

die Fahrstundenpreise für die besonderen Ausbildungsfahrten sind in der Regel wegen der höheren Kilometerleistungen deutlich teurer als die normalen Fahrstunden.

Vorstellungsentgelt zur Prüfung

Im Preis "Vorstellungsentgelt zur Prüfung" ist die Bereitstellung eines Prüfungsfahrzeuges (Ausbildungsfahrzeug) mit einem Fahrlehrer für die unbestimmte Dauer der Zeit für die praktische Fahrerlaubnisprüfung am Prüfungstag enthalten.

Je nach angestrebter Führerscheinklasse verändern sich die fahrschulfremden Kosten, aber auch die Fahrschulkosten. So müssen z. B. bei den Lkw-Klassen ärztliche Bescheinigungen und augenärztliche Zeugnisse oder Gutachten zusätzlich erbracht werden.

Auch die besonderen Ausbildungsfahrten sind in ihrer Anzahl je nach Klasse und Vorbesitz einer Fahrerlaubnis unterschiedlich geregelt.

Die Erfahrung hat gezeigt: Vorsicht mit sog. Dumpingangeboten! Niemand kann zaubern. Unter dem Strich wird abgerechnet und dort kommen bei Fahrschulen mit Dumpingpreisen häufig höhere Gesamtkosten zustande.