Während die
Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheinantrag bearbeitet in Berlin
kann das sechs bis neun Wochen dauern kann schon mit der
theoretischen und praktischen Ausbildung begonnen werden. Für beide
Teile der Ausbildung ist die Fahrschüler-Ausbildungsordnung maßgebend.
Umfang des
Fahrunterrichts
Die Gesamtzahl der
notwendigen Fahrstunden kann Ihnen niemand voraussagen. Sie wird von
mehreren Umständen bestimmt. Die wichtigsten sind: Begabung,
Ausgeglichenheit, Motivation und Mitarbeit, ggf. auch praktische
Vorerfahrung in anderen Klassen, auch das Lebensalter hat Einfluss.
Die praktische
Ausbildung besteht aus einer Grundausbildung und den besonderen
Ausbildungsfahrten (Überlandfahrt -ÜL-, Autobahnfahrt -AB-, Fahrt bei
Dämmerung oder Dunkelheit -NF-), deren Anzahl je nach Klasse und
Vorbesitz einer Klasse unterschiedlich sein kann.
Bei einer
Erstausbildung in den Klassen A1 und B dürfen die besonderen
Ausbildungsfahrten erst gegen Ende der Ausbildung durchgeführt
werden, also wenn die Grundausbildung nahezu abgeschlossen ist.
Zum
praktischen Unterricht gehüren auch
Anleitung und
Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes und
soweit notwendig (z. B. bei den Lkw-Klassen) finden eine Unterweisung am
Fahrzeug, in der Erkennung und Behebung technischer Mängel statt.
Am preiswertesten
ist es immer noch, wenn die Fahrerlaubnisprüfung beim ersten Mal
bestanden wird und das setzt eine gewissenhafte Ausbildung voraus.
Die
Stufenausbildung
Nach der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung hat ein Fahrschüler jedenfalls so viele
Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur Erlangung der notwendigen
Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen
Situationen, benötigt.
In der Regel bilden Verbandsfahrlehrer nach der von der
Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. entwickelten
Stufenausbildung aus, die sich als didaktisches Konzept hervorragend
bewährt hat.
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