Die praktische Ausbildung

Während die Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheinantrag bearbeitet in Berlin kann das sechs bis neun Wochen dauern kann schon mit der theoretischen und praktischen Ausbildung begonnen werden. Für beide Teile der Ausbildung ist die Fahrschüler-Ausbildungsordnung maßgebend.

Umfang des Fahrunterrichts

Die Gesamtzahl der notwendigen Fahrstunden kann Ihnen niemand voraussagen. Sie wird von mehreren Umständen bestimmt. Die wichtigsten sind: Begabung, Ausgeglichenheit, Motivation und Mitarbeit, ggf. auch praktische Vorerfahrung in anderen Klassen, auch das Lebensalter hat Einfluss.

Die praktische Ausbildung besteht aus einer Grundausbildung und den besonderen Ausbildungsfahrten (Überlandfahrt -ÜL-, Autobahnfahrt -AB-, Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit -NF-), deren Anzahl je nach Klasse und Vorbesitz einer Klasse unterschiedlich sein kann.

Bei einer Erstausbildung in den Klassen A1 und B dürfen die besonderen Ausbildungsfahrten erst gegen Ende der Ausbildung durchgeführt werden, also wenn die Grundausbildung nahezu abgeschlossen ist.

Zum praktischen Unterricht gehüren auch

Anleitung und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes und soweit notwendig (z. B. bei den Lkw-Klassen) finden eine Unterweisung am Fahrzeug, in der Erkennung und Behebung technischer Mängel statt.

Am preiswertesten ist es immer noch, wenn die Fahrerlaubnisprüfung beim ersten Mal bestanden wird und das setzt eine gewissenhafte Ausbildung voraus.

Die Stufenausbildung

Nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung hat ein Fahrschüler jedenfalls so viele Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen, benötigt.
In der Regel bilden Verbandsfahrlehrer nach der von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. entwickelten Stufenausbildung aus, die sich als didaktisches Konzept hervorragend bewährt hat.