Die theoretische Ausbildung

Während die Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheinantrag bearbeitet - in Berlin kann das sechs bis neun Wochen dauern - kann schon mit der theoretischen und praktischen Ausbildung begonnen werden. Für beide Teile der Ausbildung ist die Fahrschüler-Ausbildungsordnung maßgebend.

Umfang des Theorieunterrichts

Der theoretischen Ausbildung liegen Lehrpläne zu Grunde, die in den Geschäftsräumen ausgelegt sein müssen.

Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist Pflicht.

Die Mindestdauer ist je nach beantragter Führerscheinklasse verschieden. Für die Klasse B sind es beispielsweise 14, für die Klassen A1 und A beschränkt 16 Doppelstunden zu je 90 Minuten. Der Unterricht soll methodisch vielfältig sein und die Unterrichtsmedien sollen zielgerichtet ausgewählt und eingesetzt werden.

Das Ausfüllen von Testbogen nach Art der Prüfungsbogen, auch mit Hilfe elektronischer Medien, darf nicht Gegenstand des theoretischen Mindestunterrichts sein.

Die Ausbildung setzt auch das selbständige Lernen durch die Fahrschüler voraus.