Während die
Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheinantrag bearbeitet - in Berlin
kann das sechs bis neun Wochen dauern - kann schon mit der
theoretischen und praktischen Ausbildung begonnen werden. Für beide
Teile der Ausbildung ist die Fahrschüler-Ausbildungsordnung maßgebend.
Umfang des
Theorieunterrichts
Der theoretischen
Ausbildung liegen Lehrpläne zu Grunde, die in den Geschäftsräumen
ausgelegt sein müssen.
Der Besuch des
theoretischen Unterrichts ist Pflicht.
Die Mindestdauer
ist je nach beantragter Führerscheinklasse verschieden. Für die Klasse
B sind es beispielsweise 14, für die Klassen A1 und A beschränkt 16
Doppelstunden zu je 90 Minuten. Der Unterricht soll methodisch
vielfältig sein und die Unterrichtsmedien sollen zielgerichtet
ausgewählt und eingesetzt werden.
Das Ausfüllen von
Testbogen nach Art der Prüfungsbogen, auch mit Hilfe elektronischer
Medien, darf nicht Gegenstand des theoretischen
Mindestunterrichts sein.
Die Ausbildung
setzt auch das selbständige Lernen durch die Fahrschüler voraus.
|